Das Landgericht Stuttgart hat einen Stalker für den Tod eines seiner Opfer verantwortlich gemacht. Das Gericht hat konsequent und richtig geurteilt, meint Gerichtsreporter George Stavrakis.

Stuttgart - Ein Mann quält reihenweise Frauen und deren Angehörige bis aufs Blut – mit Telefonterror, mit Sachbeschädigungen, mit Todesdrohungen. Ein Stalker übelster Sorte. Eine der Frauen hat nicht die Kraft, diese Pein auszuhalten. Sie nimmt sich in tiefster Verzweiflung das Leben.

 

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat den Mann wegen Nachstellung mit Todesfolge verurteilt. Ein konsequentes Urteil, das von Rückgrat und von großer Souveränität zeugt. Immerhin war die Staatsanwaltschaft eingeknickt und hatte argumentiert, rein juristisch sei der Täter nicht schuld am Tod der Frau.

Die 1. Strafkammer hat ein Zeichen gesetzt

Das Gericht sieht es anders und liegt damit richtig. Die Bösartigkeit und Widerlichkeit der Taten des voll schuldfähigen, also keineswegs psychisch kranken Angeklagten ist kaum zu überbieten und lässt erahnen, in welchen Zustand er die Opfer versetzt hat – bis hin zum Suizid. Das ist ruchlos, das ist unverzeihlich, und es ist zu Recht hart bestraft worden.

Immer wieder ist zu hören, wie stumpf das Schwert des Gewaltschutzgesetzes gegen Stalker sei. Vor allem Frauen fühlen sich alleingelassen und verzweifeln, wenn sie Stalking-Terror ausgesetzt sind. Die Täter müssen deshalb konsequent verfolgt und abgeurteilt werden, denn sie machen ihren Opfern das Leben zur Hölle. Ungezählte Stalking-Selbsthilfegruppen können ein bitteres Lied davon singen.

Die 1. Strafkammer hat ein Zeichen gesetzt. Sie hat mutig und in der Sache nach Recht und Gesetz richtig geurteilt. Es ist zu hoffen, dass das Urteil Bestand hat.