Sie fragen sich, wo der Unterschied zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien liegt? Hier erfahren Sie alles Wichtige!

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Stamm- und Vorzugsaktien sind zwei verschiedene Arten von Aktien, die ein Unternehmen ausgeben kann. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in den Rechten und Vorteilen, die sie den Aktionären bieten.

 

So unterscheiden sich Stamm- und Vorzugsaktien

Die Stammaktie ist die gebräuchlichste Form der Aktie und verleiht dem Inhaber gemäß Aktiengesetz (AktG) normalerweise das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung (HV) sowie die damit verbundenen Rechte, das Stimmrecht und das Auskunftsrecht, das Recht auf Anfechtung der Beschlüsse der Hauptversammlung, einen Anspruch auf Dividendenzahlungen und Bezugsrechte sowie das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös.

Vorzugsaktien gewähren den Aktionären gemäß § 140 Absatz 1 Aktiengesetz dieselben Rechte wie Stammaktien mit Ausnahme des Stimmrechts. Dafür berechtigen die Vorzugsaktien jedoch zu einer Vorabdividende oder einem erhöhten Gewinnanteil. Aus diesem Grund fallen die Dividendenzahlungen für Vorzugsaktien höher aus.

Können die Vorzugsdividenden jedoch in einem Jahr nicht oder nicht vollständig ausbezahlt werden und werden auch im nächsten nicht ausbezahlt, erhalten die Vorzugsaktien so lange ein Stimmrecht, bis die fälligen Zahlungen überwiesen werden.

Die Ausgabe von Vorzugsaktien bietet für Unternehmen den Vorteil, dass sie ihr Eigenkapital aufstocken können, ohne zu viel Stimmrechte abgeben zu müssen. Per Gesetz dürfen Vorzugsaktien aber maximal bis zur Hälfte des Grundkapitals ausgegeben werden (siehe § 139 Absatz 2 AktG).

Fazit

Stammaktien bieten in der Regel volle Abstimmungs- und Dividendenrechte, während Vorzugsaktien höhere Dividenden, aber im Normalfall kein Stimmrecht gewähren.