Auf Original-Stühlen kann man per Ton und Bild in den spektakulären Prozess eintauchen: Blick in die Ausstellungsinszenierung im Haus der Geschichte. Foto: HdGBW
Vor 50 Jahren begann mit dem Stammheim-Prozess gegen die RAF eines der spektakulärsten Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Im Haus der Geschichte in Stuttgart kann man die irrwitzigen Wortgefechte nachhören. Das lohnt sich.
Es gibt Szenen, die an streitende Kleinkinder im Sandkasten erinnern oder an die Herren in Loriots Badewanne, die um die Quietsche-Ente zanken. Hier ist es dagegen ein Anwalt, der dem Richter harsch ins Wort fällt und „Sie sind jetzt still“ ruft. Der setzt sich trotzig zur Wehr: „Nein, Sie sind jetzt still.“ Solche Gefechte erlebt man selten bei Gericht.
Es kam immer wieder zu irrwitzigen Rededuellen bei dem wohl spektakulärsten Prozess in der BRD, der am 21. Mai 1975 in Stammheim eröffnet wurde. Angeklagt waren die Anführer der Roten Armee Fraktion (RAF). Doch an den insgesamt 192 Prozesstagen drehten die „Rädelsführer“ und deren Anwälte den Spieß immer wieder um und beschuldigten das Gericht, warfen ihm Machtmissbrauch und Befangenheit vor und sprachen von Folter und Willkür. Ein Kräftemessen, bei dem die Grenzen des Rechtsstaats bis ins Letzte ausgereizt wurden.
Heute wirkt sie irgendwie rührend: die Monitorwand aus Stammheim im Haus der Geschichte Foto: HdGBW
Im Haus der Geschichte Baden-Württemberg kann man nun einige dieser theaterreifen rhetorischen Gefechte nachhören. In einer kleinen, aber feinen Präsentation erinnert das Stuttgarter Museum an den ersten RAF-Prozess in Stammheim 1975. Hierzu kann man auf den orangefarbenen Kunststoffschalensitzen aus Stammheim Platz nehmen, auf denen vor fünfzig Jahren Journalisten aus aller Welt saßen. Auf drei Leinwänden deuten Gerichtszeichnungen und Fotos der Beteiligten die Situation im Gerichtssaal an, dazu sind originale Tonaufnahmen zu hören.
Und diese Ausschnitte haben es in sich. Da nutzte Ulrike Meinhof etwa ihre Redezeit, um die „imperialistischen Staatsschweine“ zu beschimpfen, Gudrun Ensslin hielt sperrige Vorträge zu „kapitalistischen Produktionsweisen“, Repression und „Herrschaftstechnologie“. Der Film macht deutlich, wie die Angeklagten das Gericht vorzuführen versuchten mit juristischen Spitzfindigkeiten, Unterstellungen und politischen Plädoyers.
Anwalt Otto Schily macht dem Gericht Vorwürfe
Richter und Staatsanwälte reagierten auf diese „Weitschweifigkeiten“ oft hilflos mit reinen Machtdemonstrationen, stellten den schwadronierenden Angeklagten das Mikrofon ab oder schlossen sie vom restlichen Prozesstag aus. Damit boten sie den Anwälten doch nur neue Steilvorlagen: „Sie wissen doch, dass Sie die Macht haben“, hört man etwa den Anwalt Otto Schily. Das Gericht sei nicht an der Wahrheit, sondern nur an einer „störungsfreien Aburteilung der Gefangenen“ interessiert. Der Prozess rückte auch das neue Mehrzweckgebäude in den Fokus, das auf dem Gelände der Stuttgarter Justizvollzugsanstalt errichtet worden war. Die Stuttgarter Polizei hatte sich für das Verfahren eine Videoüberwachungsanlage gewünscht, um die Besucher auf dem Außengelände beobachten und die Flure zum Gerichtssaal überwachen zu können. Es sei wie in Orwells „1984“, kommentierte eine Journalistin. Die Zeitung des FBI lobte dagegen den „Gerichtssaal der Zukunft“. Heute wirkt die alte Monitorwand, die man nun im Haus der Geschichte besichtigen kann, fast rührend – und neben heutigen Überwachungsmethoden mehr als harmlos.
Foto: imago stock&people/Sven Simon
Wer will, kann sich in der Ausstellung auch noch Fernsehbeiträge anschauen oder weitere Mitschnitte aus dem „echten Terrorkrimi“ anhören, wie der Prozess damals auch bezeichnet wurde. Dieses Material ist ebenfalls hörens- und sehenswert und gibt einen schnellen Einblick, wie die Konfliktlinien verliefen. Auch die Bevölkerung war gespalten. Die Todesstrafe sei die einzig richtige Antwort auf die Gewalt der RAF, erklärte ein Mann in einem Fernsehbericht, ein anderer gab unverhohlen zu, dass ihm „die Leute sympathisch“ seien.
Manchmal fühlt man sich bei den „Denkgebilden“ der RAF an die heutigen Behauptungen der Reichsbürger erinnert, die den Staat ebenfalls für illegitim halten, weshalb gegen ihn Widerstand geleistet werden müsse. „Proletarische Politik“ könne „nur bewaffnete Politik“ sein, behauptete Gudrun Ensslin denn auch, und für die Anwälte der RAF war klar, dass am Ende dieses Prozesses „nur Freispruch folgen“ könne, weil „Taten im Krieg nicht strafbar“ seien.
Rhetorisches Kräftemessen im Gerichtssaal
Die irrwitzigen Winkelzüge, mit denen die RAF versuchte, den Prozess in die Länge zu ziehen und ad absurdum zu führen, haben mitunter humoristisches Potenzial. Das rhetorische Kräftemessen im Gerichtssaal wirkt fast wie ein Spiel. Deshalb musste der Staatsanwalt die Dinge immer wieder geraderücken: „Wir leben im Frieden und nicht im Kriegszustand, da ist Töten nicht erlaubt.“ Deshalb würden die Morde „als das verfolgt, was sie sind“.
Nach zwei Jahren wurden die drei noch lebenden Terroristen wegen „schwerster Delikte“ zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Die Strafe wurde nicht mehr vollstreckt, weil auch sie wie zuvor schon Ulrike Meinhof Selbstmord begingen.
Ein Prozess, der das Land bewegte
Machtkampf Beim Stammheim-Prozess wurden Mitglieder Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe Mord in vier Fällen und versuchter Mord in 54 Fällen vorgeworfen. Während und für den Prozess wurde die Strafprozessordnung in mehreren Punkten geändert. Schlagzeilen machte die Abhöraffäre, bei der der Verfassungsschutz Gespräche zwischen den Angeklagten und deren Verteidigern abgehört hatte. Es wurden Verteidiger ausgeschlossen, aber auch der Vorsitzende Richter Theodor Prinzing wurde nach dem 85. Befangenheitsantrag ersetzt.
Info „Stammheim 1975 – Der RAF-Prozess“. Ausstellung im Haus der Geschichte Baden-Württemberg, Stuttgart. Bis 14. September. Geöffnet Di – So 10 bis 18 Uhr, Do bis 21 Uhr. Es gibt ein Begleitprogramm, außerdem wird am 18. Juni in der Stuttgarter Oper „Der rote Wal“ von Vivan und Ketan Bhatti und Markus Winter uraufgeführt.