Die von SÖS-Politikern ins Spiel gebrachte Variante einer Interimsoper im Schauspielhaus während der Sanierung des Großen Hauses wird vom Kunstministerium skeptisch beurteilt. Die Zuschauerkapazität sei zu gering, der Orchestergraben zu klein, heißt es in einem Schreiben.

Stuttgart - Noch bis April läuft die Standortsuche für eine Interimsoper in der Landeshauptstadt für die Dauer der Sanierung des Großen Hauses. Wie berichtet, werden derzeit vier Standorte von der Landesbauverwaltung untersucht – Vorschläge gibt es aber auch darüber hinaus reichlich. Eine Idee, nämlich die Oper während der auf fünf Jahre geschätzten Sanierungszeit einfach ins Schauspielhaus umziehen zu lassen und das Theater dafür interimsweise im ehemaligen Paketpostamt an der Ehmannstraße unterzubringen, dürfte wenig Aussicht auf Erfolg haben.

 

Der Vorschlag stammt von der SÖS-Stadträtin Guntrun Müller-Enßlin und ihrem Obertürkheimer Parteifreund und Bezirksbeirat, dem Schauspieler und Regisseur Christoph Hofrichter. Ihr Hauptargument: Der Standort bleibe in der City, das Schauspielhaus verfüge über die notwendige Akustik, die technischen Voraussetzungen sowie einen Orchestergraben. Das Theater wiederum habe während der Sanierung des Kleinen Hauses bereits gute Erfahrungen mit improvisierten Räumen gemacht und werde auch im früheren Paketpostamt sein Publikum finden. Auf diese Weise könne sich die Stadt den teuren Bau einer Interimsoper sparen.

Staatssekretärin: Zu wenig Platz

Kunststaatssekretärin Petra von Olschowski, von Hofrichter schriftlich mit der Idee konfrontiert, sieht allerdings gleich mehrere Probleme mit dieser Variante: So verfüge das Schauspielhaus mit knapp 670 Plätzen über weniger als die Hälfte der Zuschauerkapazität der Oper. Dies würde die derzeitigen jährlichen Einnahmen der Oper in Höhe von rund 15 Millionen Euro halbieren, ließ die Staatssekretärin mitteilen. Zudem biete der Orchestergraben im Schauspiel nur Platz für rund 40 Musiker, das Orchester der Staatsoper sei aber weitaus größer. Ein Großteil des Repertoires könne unter diesen Bedingungen nicht aufgeführt werden.

Die SÖS hält an ihrer Idee fest. Hofrichter nennt als Beispiel für die Machbarkeit Berlin: Dort sei die Oper „Unter den Linden“ während der Sanierung ebenfalls ins Schillertheater ausgewichen.