Region - Lange haben die Landräte gezögert. Obwohl in den meisten Kreisen rund um Stuttgart und in der Landeshauptstadt selbst die 7-Tages-Inzidenz seit mehr als einer Woche die 100-er Grenze überschritten hat, gelten in der Region noch keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Das ändert sich jetzt. Angesichts der zuletzt sprunghaft gestiegenen Corona-Zahlen haben die Kreise Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr, Göppingen und Ostalb am Montag Notverordnungen veröffentlicht – und darin Ausgangssperren in der Zeit von jeweils 21 bis 5 Uhr angeordnet. Aus rechtlichen Gründen treten die Beschränkungen erst am Mittwoch, 14. April, in Kraft.
Stuttgart sieht keine Veranlassung zum Handeln – noch nicht
Obwohl auch in der Landeshauptstadt die Inzidenz-Werte steigen, sieht Stuttgart noch keine Veranlassung, es den Kreisen in der Region gleich zu tun. „Wir planen derzeit noch keine nächtlichen Ausgangssperren“, heißt es aus der Pressestelle. Das Land empfehle diese zwar dringend, aber erst bei einem Inzidenzwert von über 150. In Stuttgart lag der Wert am Montagabend bei 129,6.
Aus dem gleichen Grund verzichtet auch der Kreis Böblingen vorerst auf Ausgangsbeschränkungen. Weil dort die Inzidenz mittlerweile ebenfalls stabil über dem Wert 100 liegt, zieht das Landratsamt jetzt aber die Notbremse, das heißt: Die meisten Geschäfte müssen wieder schließen, ebenso die Museen. „Der bundesweite Trend macht auch vor dem Landkreis Böblingen nicht halt“, erklärt der Landrat Roland Bernhard.
Die vier anderen Kreise der Region Stuttgart sowie der Ostalbkreis sind indes – im negativen Sinne – schon einen Schritt weiter. Dort liegen die Inzidenzen entweder über 150 oder nur noch knapp darunter: In einer gemeinsamen Mitteilung verweisen die fünf Landräte ebenfalls auf die Forderung des Sozialministeriums, Ausgangssperren als letztes Mittel einzusetzen, wenn die Inzidenz den Wert 150 überschreitet.
Die Zahl der Covid-Patienten steigt – und sie werden immer jünger
„Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, betont stellvertretend für seine Kollegen Richard Sigel, der Landrat des Rems-Murr-Kreises: „Schließlich sind Ausgangssperren ein erheblicher Eingriff in die Bewegungsfreiheit.“ Deshalb habe man bewusst nicht nur die Inzidenz, sondern die gesamte Pandemie-Lage betrachtet: So spürten einige Intensivstationen in den Kliniken derzeit eine deutliche Steigerung der Patientenzahlen, zudem würden die Erkrankten immer jünger.
Auch die Impfkampagne schreite noch deutlich zu langsam voran, um Wirkung zu entfalten, heißt es in der Mitteilung. Außerdem hätten die Osterferien und Schulschließungen bisher nicht die erhoffte Entspannung bei den Infektionszahlen gebracht. Hinzu komme, dass die Schulen in der kommenden Woche in den Wechselunterricht starten sollen. Deshalb sei diese gemeinsame Kraftanstrengung in der Region nötig, um die dritte Welle zu bewältigen, so die Landräte.
Bisher hatten die Verantwortlichen einen gewissen Spielraum
Rechtlich befinden sich die Kreise mit ihrer Entscheidung, vergleichsweise lang mit der Verschärfung der Corona-Beschränkungen gewartet zu haben, auf ziemlich sicherem Terrain. Die baden-württembergische Corona-Verordnung lässt den Verantwortlichen bei der Frage, wann Ausgangssperren zu verhängen sind, einen gewissen Spielraum.
In Paragraf 20, Absatz 5, der aktuell geltenden Verordnung wird zunächst definiert, welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, wenn die 7-Tages-Inzidenzen mehr als drei Tage in Folge über der 100-er Grenze liegen. Dabei geht es unter anderem um die Schließung von Museen, Zoos und Galerien, die Beschränkung von Sportaktivitäten im Freien, die Umstellung des Einzelhandels von Click & Meet auf Click & Collect und die Schließung von Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen. Absatz 6 behandelt nächtliche Ausgangssperren. Wenn die zuständige Behörde feststelle, dass trotz „Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen“ das Risiko bestehe, dass sich das Virus weiter ausbreite und so eine „erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“ bestehe, müsse die nächtliche Ausgangssperre verhängt werden.
Die neue 150-er Grenze schafft mehr Klarheit
Darüber, ob tatsächlich alle Schutzmaßnahmen getroffen und entsprechend kontrolliert worden sind, lässt sich indes trefflich streiten. So gesehen schafft die neue 150-er Marke, auf die das Sozialministerium nun pocht, zusätzliche Klarheit.
Wie schon bei den ersten Ausgangssperren wird es erneut Ausnahmen geben. So gilt die Sperre unter anderem nicht, wenn eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und Eigentum besteht, wenn Personen beruflich unterwegs sind und dies nachweisen können oder bei unaufschiebbaren Besuchen von Ärzten, Therapeuten und Tierärzten. Ebenso weiterhin möglich bleibt die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen oder die An- und Abreise zu Wahlveranstaltungen und Gemeinderatssitzungen. Aufgehoben werden können die nächtlichen Ausgangssperren erst wieder, wenn die 7-Tages-Inzidenz länger als fünf Tage am Stück unterhalt der 100-er Grenze liegt.