Die Zahl der Wohngeldempfänger ist in Baden-Württemberg um 42 Prozent gewachsen. Lediglich in Nordrhein-Westfalen gibt es mehr Einkommensschwache, die diese staatliche Leistung beziehen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Die Zahl der Wohngeldempfänger in Baden-Württemberg ist im bundesweiten Vergleich besonders stark gestiegen. Am Jahresende 2016 bezogen im Südwesten etwa 66 300 Haushalte Wohngeld (bundesweit rund 631 500), was Platz zwei hinter Nordrhein-Westfalen bedeutet. Begünstigt waren 1,3 (1,5) Prozent aller privaten Haushalte. Dem Statistischen Bundesamt zufolge betrug der Zuwachs 42,3 Prozent (bundesweit 37,3 Prozent) gegenüber dem Vorjahresstand.

 

In Mecklenburg-Vorpommern war der Anteil der privaten Haushalte mit 3,3 Prozent am höchsten – in Bayern mit 0,9 Prozent am niedrigsten. Das Saarland hat die höchste Steigerungsrate mit 61 Prozent zu verzeichnen – Nordrhein-Westfalen hat die meisten Empfänger mit gut 148 000. Dort musste mit 298 Millionen Euro (rechnerisch 17 Euro je Einwohner) auch die größte Summe aufgebracht werden – in Baden-Württemberg die zweithöchste mit 137 Millionen Euro (13 Euro pro Einwohner). Bund und Länder teilen sich die Kosten für das Wohngeld, sie gaben 2016 zusammen fast 1,15 Milliarden Euro aus – 68 Prozent mehr als 2015 (681 Millionen).

Dem Druck auf dem Wohnungsmarkt angepasst

Hauptgrund des Zuwachses ist die Wohngeldreform, die Anfang 2016 in Kraft getreten ist – somit auch die Anpassung der Leistung an die Mieten- und Einkommensentwicklung. Seit der vorletzten Novelle im Jahr 2009 ist der Wohnungsmarkt gerade in Ballungsräumen und Universitätsstädten immer weiter unter Druck geraten – kinderreiche Familien und Alleinerziehende, Studenten, Rentner oder Behinderte haben oft das Nachsehen und profitieren nun von den Veränderungen. Auch EU-Ausländer oder Flüchtlingsfamilien haben einen Anspruch auf Wohngeld. Neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und der Einkommen wurde bei den neuen, erhöhten Tabellenwerten der Anstieg der warmen Nebenkosten berücksichtigt. Gezahlt wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Bewohner selbst genutzten Eigentums. Berechnungsgrundlagen sind die Zahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Familieneinkommens und die Miete.

Eine verstärkte Inanspruchnahme der Unterstützung war infolge der Reform somit erwartet worden, wenngleich Wohngeld in den städtischen Sozialämtern als eine eher noch zu wenig wahrgenommene Leistung betrachtet wird. In Baden-Württemberg lag der durchschnittliche Anspruch in den 63 726 „reinen Wohngeldhaushalten“, bei denen kein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen ist, insgesamt bei 175 Euro (Vorjahr 128 Euro) pro Monat. In sogenannten Mischhaushalten, in denen Wohngeldberechtigte mit anderen Personen leben, lag der Durchschnittsbetrag bei 138 (121) Euro. Die Bundesregierung war zum Start der Reform von durchschnittlich etwa 186 Euro für einen Zweipersonenhaushalt ausgegangen.