Wer eine leitende Position im öffentlichen Dienst inne hat, soll vertrauenswürdig sein. Deshalb sollen Mitarbeiter noch bis 2030 auf eine Vergangenheit in der Stasi überprüft werden.

Berlin - Leitende Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sollen auch künftig auf eine frühere Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit hin überprüft werden können. Die geltende Regelung, die Ende 2019 ausläuft, solle bis 2030 verlängert werden, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Dienstag). Dies sehe ein Entwurf des neuen Stasi-Unterlagengesetzes vor, der dem RND vorliege. Am Mittwoch solle im Kabinett darüber beraten werden.

 

Zur Begründung stehe in dem Entwurf, die Überprüfungsmöglichkeit habe weiter „große Bedeutung für die Herstellung des Vertrauens in die Integrität von Personen, die in politisch oder gesellschaftlich herausgehobener Position tätig sind“. Im Jahr 2017, dem letzten auf der Homepage der Stasi-Unterlagenbehörde angegebenen Jahr, gab es 167 Anträge auf Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst und 495 Anträge auf Überprüfung von Mandatsträgern, wie der RND berichtete.

Die Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen verwaltet und erschließt die geretteten Unterlagen des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit. Erhalten blieben 111 Regal-Kilometer Akten. Die Bundesbehörde sitzt in Berlin, in den ostdeutschen Bundesländern gibt es Außenstellen. Die Behörde hat auch die Aufgabe, allen Bürgern, über die die Stasi Akten anlegte, Einblick in die gesammelten Informationen zu geben.