Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Leiter Hubertus Knabe könnte vorerst zurückkehren

Er soll nicht genug gegen die sexuelle Belästigung von Frauen durch seinen Stellvertreter getan haben, deshalb wurde ihm gekündigt. Die Kündigung bleibt gültig, dennoch kann Knabe bei seiner Klage gegen die Freistellung einen Erfolg verbuchen.
Berlin - Der abgesetzte Leiter der Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, könnte an diesem Montag vorerst wieder auf seinen Posten zurückkehren. Gegen seine Freistellung vor zwei Monaten erwirkte er jetzt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin. Einen entsprechenden Bericht des „Tagesspiegels“ bestätigte der Sprecher der Senatskulturverwaltung, Daniel Bartsch, am Wochenende auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Eilentscheidung des Gerichts sei am Freitagnachmittag eingegangen. Näher wollte sich Bartsch zu dem Vorgang nicht äußern.
Mehrere Volontärinnen, Mitarbeiterinnen und Praktikantinnen hatten der „Führungsetage“ der Gedenkstätte sexistisches Verhalten vorgeworfen und sowohl an Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) als auch Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) geschrieben. Lederer ist Vorsitzender des Stiftungsrates, der die Kündigungen von Knabe und seinem Vize einstimmig beschloss.
Historiker weist Vorwürfe zurück
Laut „Tagesspiegel“ will Lederer noch am Wochenende in Absprache mit Grütters „alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um die Eilentscheidung des Gerichts anfechten zu lassen“. Mitte der Woche wolle der Stiftungsrat zu einer Sondersitzung zusammentreten.
Knabe wird vorgeworfen, nicht entschieden genug gegen die sexuelle Belästigung von Frauen durch seinen Stellvertreter vorgegangen zu sein. Der Historiker hat die Vorwürfe zurückgewiesen und Klage gegen seine Kündigung eingereicht.
Berliner FDP begrüßt Gerichtsentscheidung
Knabes Kündigung selbst ist nach dem Bericht nicht unwirksam, zunächst habe er erfolgreich gegen seine vorläufige Freistellung geklagt. Er habe beantragt, weiterbeschäftigt zu werden, bis seine Kündigung zum 31. März wirksam wird, schreibt das Blatt unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin.
Die Berliner FDP begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Die Entscheidung zur Aufhebung der Freistellung ist ein deutliches Signal dafür, dass dem unbequemen Gedenkstättenleiter eben doch aus politischen Gründen der Stuhl vor die Tür gestellt wurde“, sagte Stefan Förster, Sprecher für Wissenschaft, Forschung und Denkmalschutz der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Dafür seien Lederer und Grütters die beiden Hauptverantwortlichen. Sie sollten die Gerichtsentscheidung akzeptieren und die Kündigung zurücknehmen. „Sonst wird die Causa Knabe bald zum politischen Stolperstein für die politisch Verantwortlichen.“
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