Wenn Menschen aus unterschiedlichen Ursachen nicht abgeschoben werden können, erhalten sie eine Duldung. Zum Jahresende betraf dies im Kreis Esslingen 1168 Ausreisepflichtige.
Insgesamt 1168 ausreisepflichtige Menschen haben zum Stichtag 31. Dezember 2024 mit Duldung im Landkreis Esslingen gelebt. Dies ist einer Stellungnahme der baden-württembergischen Landesregierung zu entnehmen. Anlass dafür war eine Anfrage des Filderstädter Landtagsabgeordneten Dennis Birnstock (FDP). Eine Duldung bedeutet, dass eine Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wird, da sie nicht zeitnah möglich ist. Das kann unterschiedliche Ursachen haben, darunter familiäre und berufliche Gründe. Weil es sich dabei nicht um einen Aufenthaltstitel handelt, sind Geduldete de jure weiterhin ausreisepflichtig.
Die größte Gruppe der Ausreisepflichtigen im Kreis Esslingen bestand zum Stichtag aus Personen, die wegen fehlender Reisedokumente nicht abgeschoben worden waren. Dies betraf zum Jahresende 304 Menschen. 298 der Duldungen führt die Landesregierung in der Kategorie „sonstige Gründe“. Weitere 203 Ausreisepflichtige wurden aufgrund ungeklärter Identität geduldet.
Abschiebungen scheitern im Kreis Esslingen 223 Mal
Im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörden im Kreis Esslingen scheiterte der Abschiebungsprozess 2024 in 233 Fällen. 137 Mal lag dies daran, dass die ausreisepflichtige Person nicht angetroffen wurde. Fünf der Menschen, die abgeschoben werden sollten, reisten freiwillig aus.
FDP-Politiker Birnstock hatte sich in seiner Anfrage außerdem erkundigt, wie viele der Ausreisepflichtigen im Kreis Esslingen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern stammen. Nach Angaben der Landesregierung fielen zum Stichtag 85 Menschen in diese Kategorie. 25 und damit die meisten davon kamen aus Georgien – wo sich Demonstrierende seit Monaten gegen den russlandfreundlichen Kurs ihrer Regierung wehren.
Korrekturhinweis:
In der ursprünglichen Version dieses Artikels war fälschlicherweise davon die Rede, dass die Ausländerbehörden der Landkreise für Abschiebungen zuständig seien. In Baden-Württemberg ist jedoch das Regierungspräsidium Karlsruhe landesweit für Maßnahmen und Entscheidungen zur Beendigung des Aufenthalts von Ausreisepflichtigen zuständig.