Er befand sich schon in staatlicher Obhut. Doch zwei Gerichte schickten den neunjährigen Jungen aus Staufen zurück zur Mutter. Diese ermöglichte später seinen Missbrauch. Wie konnte es dazu kommen?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Manfred Lucha wich der Frage aus. Wie sich die von ihm geforderte umfassende Aufarbeitung des Staufener Missbrauchsfalls mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbaren lasse? „Da müssen Sie den Kollegen Justizminister fragen“, konterte der grüne Sozialminister. „Schauen, was ist vor Gericht gelaufen“ (Lucha) – das ist nach Auskunft des Ressorts von Guido Wolf (CDU) kaum möglich. Der Verfassungsgrundsatz stehe einer „Überprüfung und Bewertung des Vorgangs . . . entgegen“, teilte es mit. Zulässig sei weder eine Befragung der an den familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Richter noch eine inhaltliche Bewertung ihrer Entscheidungen.