Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)


Welche Pflichten hatte Mappus?


Nicht nur das Gehalt ist während der Freistellung gemäß der internen "Mandatsträger-Richtlinie" ausgesetzt, sondern auch Beiträge für die betriebliche Altersversorgung und ein möglicher Bezug von Aktien. Welche Pflichten ein Arbeitnehmer mit ruhendem Vertrag hat, dazu äußerten sich weder Siemens noch das Stuttgarter Staatsministerium. Juristen sprechen allgemein von "Nebenpflichten" beider Seiten, die auch in der Ruhezeit bestehen blieben - etwa eine Treuepflicht, ein Wettbewerbsverbot oder Auskunftsansprüche. Ein Regierungssprecher reagierte auf StZ-Anfrage ohnehin nur knapp: Mappus habe stets "alle anzeigepflichtigen Angaben zu dem Arbeitsverhältnis gemacht".

Ob Mappus in regelmäßigem Kontakt zu seinem Arbeitgeber stehe, ob dieser einen privilegierten Zugang zu ihm habe - dazu gab es keine Stellungnahme. Auch Stimmen aus der Antiatombewegung, die einen Zusammenhang zwischen Mappus' Eintreten für die Kernkraft und den Interessen des auch im Atombereich tätigen Konzerns herstellen, wollte die Regierung nicht kommentieren; solche Vermutungen werden offenbar als zu abwegig angesehen. Siemens betonte allgemein, man nehme "keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Mandatsträger". Aufgrund deren möglicher Doppelrolle "achten wir auf erhöhte Sensibilität und Transparenz".

Sollte Mappus doch wieder bei Siemens anheuern wollen, hätte er "keinen Rückkehranspruch auf die frühere Stelle". Die Weiterbeschäftigung richte sich generell nach den gegebenen Möglichkeiten, teilte das Unternehmen mit. "Jedoch werden zwischenzeitlich erworbene Kenntnisse gegebenenfalls berücksichtigt." Wann und wie genau der Ministerpräsident das ruhende Arbeitsverhältnis - gemäß seiner Ankündigung - auflöst, wollte das Staatsministerium nicht verraten.