Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon wollen ihren Ausschluss von mehreren Landtagssitzungen nicht hinnehmen. Die beiden AfD-Politiker ziehen vor Gericht. Sie waren Mitte Dezember wegen störendem Verhalten ausgeschlossen worden.

Stuttgart - Die AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon wehren sich vor Gericht gegen ihren Ausschluss von mehreren Landtagssitzungen. Die beiden Abgeordneten hätten Ende Dezember Anträge auf den Erlass einstweiliger Anordnungen eingereicht, teilte das Landesverfassungsgericht am Mittwoch in Stuttgart mit. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte Gedeon und Räpple wegen ihres störenden Verhaltens von der Sitzung am 12. Dezember und drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Das Parlament bestätigte diese Entscheidung am 19. Dezember mit breiter Mehrheit. Die nächste Landtagssitzung ist am 23. Januar.

 

Die Abgeordneten Räpple und Gedeon halten die Sitzungsausschlüsse für unrechtmäßig. Sie sehen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt und wollen erreichen, dass das Verfassungsgericht die entsprechenden Beschlüsse aufhebt. Wann das Gericht entscheidet, war zunächst nicht klar. Beide Politiker sind auch innerhalb der eigenen Partei umstritten.

Vergleich mit Anatolien

Ihre Anträge richten sich nach Angaben des Gerichts sowohl gegen den Landtag als auch gegen Landtagspräsidentin Aras. Die Politikerin hatte Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Polizei aus dem Saal führen lassen, nachdem sie ihre Ordnungsrufe nicht befolgt hatten. Räpple war zuvor durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen - Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag. Dafür erhielten beide Ordnungsrufe.

Der Politiker Gedeon hatte insbesondere die Sitzungsleitung von Aras kritisiert und sich damit zwei Ordnungsrufe eingehandelt. „Es ist ein Skandal, wie Sie hier die Sitzung führen! Sie führen sich auf wie die Oberlehrerin“, hatte er am 12. Dezember in einer Rede gesagt. „So können Sie ein Parlament in Anatolien führen, aber nicht in Deutschland“, sagte Gedeon in Anspielung auf die türkische Herkunft der Politikerin.