Ein Jahr nach der Ablehnung der Biogasanlage meldet sich die Bürgerinitiative zurück und fordert konkrete Pläne zur Nachnutzung des stillgelegten Steinbruchs.

Bietigheim-Bissingen - Knapp ein Jahr ist es her, dass die Bürger von Bietigheim-Bissingen eine geplante Biogutvergärungsanlage in einem ehemaligen Steinbruchgelände verhindert haben. Mit 13 000 zu 3000 Stimmen lehnten 36 Prozent der Wahlberechtigten das Projekt ab.

 

Nun meldet sich die Bürgerinitiative „Weder bio noch gut“ wieder zu Wort, die damals den Bürgerentscheid ins Rollen gebracht hat. Sie fordert, dass jenseits der geplanten Rekultivierung des Steinbruchgeländes auch die Bürger an Planungen zu einer etwaigen Nachnutzung beteiligt werden. „So kann dem Vorwurf begegnet werden, Bürgerinitiativen beinhalten nur Anliegerproteste und zerfallen, wenn deren Ziele erreicht seien“, heißt es in einer Pressemitteilung der Initiative.

Pläne für die Nachnutzung des 28 Hektar großen Areals gibt es schon lange – wobei sie so vielfältig wie unkonkret sind. So war bereits vor der Diskussion um die Biogutvergärungsanlage die Rede von einem Platz für Bogenschützen, Sportplätze oder einem Naturtheater mit Konzerthalle – was die Stadt jedoch schon vor Jahren zurückwies. Die Stadt selbst hatte vor, einen Häckselplatz dorthin zu verlegen. Seit dem Bürgerentscheid gilt für das Areal jedoch ein Planungsstopp von drei Jahren.

Bei der Stadt kommentiert man das Anliegen der Bürgerinitiative nur knapp: Für die Rekultivierung sei die Firma Fink zuständig, in deren Besitz das Gelände ist. Die Stadt habe derzeit „kein Interesse“, das Areal zu erwerben. „Vor der Nutzung als Steinbruch war es ein landwirtschaftlich genutztes Gelände – und so wird es wohl auch wieder werden“, sagt die Stadtsprecherin Anette Hochmuth.

Auch hier regt sich Widerspruch bei der Bürgerinitiative: Sie befürchtet, dass das aufgefüllte Material viel durchlässiger sein wird, als es die abgetragenen Humus- und Löss-Schichten waren, so dass Dünge- und Spritzmittel durch den porösen Muschelkalk ins Grundwasser gelangen könnten.

In der Pressemitteilung verweist die Bürgerinitiative auch darauf, dass am 1. August eine neue Verordnung des Bundes für Biogasanlagen in Kraft tritt. Demnach wäre der Betrieb einer solchen Anlage in einem Wasserschutzgebiet, wie es der Steinbruch ist, nur unter harten Auflagen und mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. „Wir vermuten, dass das Konsortium in der Planungsphase davon wusste“, sagt Eberhard Pfitzner von der Bürgerinitiative. Das würde auch erklären, warum die damaligen Planer stets auf einen raschen Beschluss gedrängt hatten: Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung genehmigt wurden, können als Bestandsanlagen gelten. Doch auch diese hätten nach Angaben der Bürgerinitiative nachgerüstet werden müssen – ein Kostenpunkt, der in den Berechnungen des Konsortiums nicht aufgeführt worden sei. Eine Nachfrage bei den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen, einem Partner des damaligen Betreiberkonsortiums, ergibt: man möchte das Thema nicht kommentieren.