Die Gemeinde Steinenbronn muss ihr Haushaltsrecht umstellen. Das hat Folgen: Die Kommune muss ab dem Jahr 2020 mindestens 1,25 Millionen Euro zusätzlich für Abschreibungen erwirtschaften – das wird eine Herausforderung.

Steinenbronn - In Steinenbronn sind in der Vergangenheit immer wieder Bauvorhaben aus finanziellen Gründen verschoben worden. So fehlte Geld für die Sanierung der maroden Straße Sonnenhalde oder den Bau eines Kreisverkehrs an der Kringkreuzung.

 

Nun kommen auf die Gemeinde finanziell noch schwierigere Zeiten zu. Denn die Gemeinde muss ab 2020 jährlich mindestens 1,25 Millionen Euro mehr erlösen. Das Geld wird für Abschreibungen des Gemeindevermögens fällig, weil Steinenbronn, wie alle Kommunen in Deutschland, das Haushaltsrecht von der Kameralistik auf die Doppik umstellen muss.

Studenten präsentieren ihre Ergebnisse

Die drei Public-Management-Studenten Sara Salvia, Svenja Engelmann und Alexander Schütt von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg haben in den vergangenen Monaten in einem Praktikum das Gemeindevermögen ermittelt und daraus eine Abschreibungssumme von 1,4 Millionen Euro errechnet. Salvia nannte diese Summe am Dienstag während der Präsentation im Rat. Sie sagte aber auch, dass sich die 1,4 Millionen Euro noch um 153 000 Euro reduzieren, weil die Gemeinde ja Zuschüsse bekommt. Daraus ergeben sich dann 1,25 Millionen Euro. Doch die jährliche Abschreibung könnte noch steigen, wie die stellvertretende Kämmerin Sarah Kohler am Mittwoch sagte. „Die Studenten haben das Gemeindevermögen bis Ende 2016 erfasst. Das bedeutet, dass wir noch Anschaffungen von 2017 und 2018 einarbeiten müssen.“

Der Kämmerer Hans-Dieter Bär kommentierte die jährlich zu erwirtschaftende Abschreibung von 1,25 Millionen Euro im Rat mit den Worten „Packen wir es an“. Bürgermeister Johann Singer sagte, dass Steinenbronn mit dem Problem nicht allein ist: „Das geht allen Kommunen so.“

Steinenbronn führt die Doppik im Januar 2019 ein

Zum Hintergrund: Die Kommunen in Baden-Württemberg müssen ihr Haushaltsrecht bis 2020 auf die Doppik umstellen. In Steinenbronn wollen die Gemeinderäte und die Verwaltung die Doppik bereits ab Januar 2019 anwenden.

Karl Reif, Finanzreferent des Gemeindetags Baden-Württemberg, sagte zu der Summe in Höhe von 1,25 Millionen Euro pro Jahr auf Anfrage: „Es gibt noch keine Vergleichswerte.“ Die wird es wohl erst 2020 geben, schätzt er. Denn es haben Reif zufolge längst nicht alle Gemeinden die Doppik eingeführt. Anfang 2017 hätten erst 130 Gemeinden dem Statistischen Landesamt die erfolgte Umstellung gemeldet. „Um die Zahlen vergleichen zu können, muss man die jährliche Abschreibung durch die Einwohnerzahl teilen.“ Die betrug laut dem Statistischen Landesamt für Steinenbronn 6561 am 30. Juni 2016. Aus den bisher errechneten 1,25 Millionen Euro ergibt sich eine Last pro Einwohner von 190 Euro. „Das ist im Rahmen“, sagt Reif. Das sei die Erfahrung seiner Arbeit.

Rechnerische Werte statt Verkaufspreise

Sara Salvia sagte, dass sich die Studenten bei ihrer Bewertung nach Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung gerichtet haben: „Die Ergebnisse sind rein rechnerische Werte und spiegeln nicht unbedingt den tatsächlichen Verkaufswert eines Gegenstands wider.“