Weil noch immer Unterlagen für das von einem Investoren gewünschte Bauprojekt am Löwen-Kreisel in Steinenbronn fehlen und zu wenige Parkplätze geplant sind, fällt das Bauprojekt bei den Lokalpolitikern durch.

Steinenbronn - Die Entscheidung ist eindeutig ausgefallen: Kein Gemeinderat des Technischen Ausschusses möchte, dass das geplante Neunfamilienhaus an der Stuttgarter Straße am Löwen-Kreisel wie geplant gebaut wird. Das entschieden die Räte in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses. Fünf stimmten gegen das Baugesuch eines Bauherren. Eine Rätin und der Bürgermeister Johann Singer enthielten sich. Die Lokalpolitiker und Mitarbeiter der Verwaltung hatten sich extra zu dieser Sondersitzung getroffen, um über das Baugesuch zu entscheiden. Denn während der Gemeinderatssitzung am 20. März waren so wenige Unterlagen zu dem geplanten Haus vorhanden, dass die Lokalpolitiker das Thema vertagten. „Wir müssen heute darüber entscheiden und können wegen der Frist nicht mehr bis zur nächsten Ausschusssitzung am 17. April warten“, sagte Singer. Gabi Arnold vom Ortsbauamt Steinenbronn nannte die Konsequenz, wenn diese Sitzung nicht stattgefunden hätte: „Sonst gilt das Baugesuch als zugestimmt.“

 

Der Löwen-Inhaber hat keinen Pächter gefunden

Zum Hintergrund: Aktuell steht auf dem Grundstück, auf dem die Firma das Neunfamilienhaus bauen möchte, das Restaurant „Zum Löwen“. Der 78-jährige Inhaber Erich Weinholzner hat allerdings keinen Pächter gefunden und möchte das Haus deshalb verkaufen (wir berichteten). Die Baufirma wollte das Gebäude abreißen lassen und an der Stelle einen Neubau mit neun Wohnungen errichten.

Auch nun, während dieser Sitzung zwei Wochen später, war die Entscheidungsgrundlage dürftig. Arnold vom Ortsbauamt sagte, dass der Abstandsflächenplan zu den Nachbargebäuden ebenso fehle wie der Plan über mindestens 14 Garagenstellplätze. Stattdessen würden nur neun ausgewiesen. Außerdem fehle der Antrag auf Beweissicherung des historischen Gebäudes der Gemeinde an der Schafgartenstraße 3. Dies sei wichtig, um den Stand vor dem Beginn der Arbeiten zu dokumentieren. Dass ein Teil der Tiefgarage außerhalb des Baufensters liege und die erlaubte Geschossflächenzahl des Hauses um 27,5 Prozent überschritten werden würde, sei keine Hürde. „Wir haben beim Bau des Hotels daneben bereits eine Befreiung in der Größenordnung erteilt“, sagte Arnold.

So könne er auf keinen Fall zustimmen

Das sah Dieter Menzel (SPD) anders: „Das wird ein städtebaulicher Klotz. Ich bin dagegen“, sagte er und kritisierte auch, dass viele Unterlagen fehlten. Roland Kissling (Freie Wähler) störte dies auch: „Vom Bauherrn fehlt praktisch alles. Dann sollen die ihre Sache ordentlich machen, dann machen wir das auch.“ Er könne dem Baugesuch nicht zustimmen. Otto Elsäßer (Freie Wähler) sagte, der Baukörper sei seiner Meinung nach zu massiv. „Eine Überschreitung der Geschoßflächenzahl von 27,5 Prozent kann ich nicht gut heißen.“ Wolfgang Miller (CDU) nannte zusätzlich zum fehlenden Abstandsflächenplan auch Gründe der Ortsgestaltung, weshalb er dem Gesuch „so in keinem Fall zustimmen kann“. An dieser prominenten Stelle sei ein gewerblich genutztes Haus wünschenswert. „Es gibt allerdings keine Satzung, an der wir das festmachen können.“ Miller sagte auch, dass es keine gute Sache sei, dass der Antragsteller nicht alle Voraussetzungen für den Bau geschaffen habe, weil Unterlagen fehlten.

Von der Baufirma, die das Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück errichten will, war auf Nachfrage unserer Zeitung keine Antwort zu bekommen, ob diese ihre Planung ändern oder auf den Bau verzichten möchte. Es hieß, die mit dem Projekt vertraute Mitarbeiterin befinde sich gerade im Urlaub.