Sie habe ihre Schwangerschaft aus Angst lange geheim gehalten, sagt die Angeklagte vor Gericht.

Steinheim - Sie schäme sich und erlebe die Tatnacht „wie in Nebel und in Zeitlupe“. Mit diesen Worten hat die 30-jährige Angeklagte aus Steinheim (Kreis Ludwigsburg) vor dem Heilbronner Landgericht ihre Schuldgefühle beschrieben. Es geht um die Tötung ihres Neugeborenen durch Ersticken – geschehen in der Nacht zum 17. September in ihrer Wohnung. Das Geständnis, vorgelesen vom Anwalt, weist die Richtung des Prozesses, bei dem zunächst das Motiv der Mutter beleuchtet wurde.

 

Verzweiflung hat die zweifache Mutter offenbar zur Tat getrieben. Sie habe ihre Schwangerschaft vor ihrem 47-jährigen Lebensgefährten lange geheim gehalten, weil das Kind „mit großer Wahrscheinlichkeit“ nicht von ihm stamme, heißt es in dem Geständnis. Sie habe befürchtet, der Lebensgefährte würde sie verlassen, so dass sie mit ihren beiden Kindern alleine weiterleben müsse. Der 30-Jährigen gelang es, ihre Schwangerschaft monatelang zu verbergen. „Ich wollte das Kind selbst heimlich zur Welt bringen“, teilt die Angeklagte mit. Das Neugeborene wollte sie dann an der Baby-Klappe eines Krankenhauses in Stuttgart abgeben – und es nach acht Wochen wieder abholen, um es dann eventuell zur Adoption freizugeben.

Kind kommt im Badezimmer zur Welt

Die Realität holte die Frau jedoch in der Nacht zum 17. Februar ein. Das Kind kam früher als erwartet zur Welt. Unter Erbrechen und Durchfall sowie großem Blutverlust gebar sie im Badezimmer das Kind. Die 30-Jährige räumte vor Gericht ein, dass sie dann ein Tuch auf das Baby hielt, damit niemand im Haus dessen Schreie hören konnte. Sie sei sich nachträglich bewusst, dass sie damit die Tötung des Kindes in Kauf genommen habe.

Wie es dazu kommen konnte, dass der Lebensgefährte so lange von der Schwangerschaft nichts gemerkt hat, war einer der Punkte, die den Vorsitzenden Richter besonders interessierten. Deshalb befragte er auch den 47-Jährigen. Dieser gab an, tatsächlich lange nichts bemerkt zu haben, da seine Partnerin auch zu dieser Zeit sehr schlank erschien. Auch sexuell habe er kaum mit ihr verkehrt, sagte er auf Nachfrage. Über die Schwangerschaft sei es dann aber wenige Wochen zuvor zu einem Gespräch gekommen. Dabei habe er offengelassen, ob er weiter mit seiner Lebensgefährtin zusammenbleiben wolle. Warum die Angeklagte das Kind schließlich dennoch allein gebären wollte, brachte der erste Prozesstag noch nicht ans Tageslicht.

„Käseweiß und schon halb weg“

In der Nacht hatte der Lebensgefährte seine Partnerin nur „Husten“ gehört. Es sei normal, dass sich bei Erkältungen die Partner aus dem Schlafzimmer zurückzögen, so seine Aussage vor Gericht. „Ich bin nachts gegen 1  oder 2 Uhr noch einmal aufgewacht und habe gefragt, ob alles in Ordnung ist“, sagte er. Erst als er gegen 6.30  Uhr aufgestanden sei, habe er Bluttropfen im Badezimmer und mit Blut getränkte Handtücher bemerkt. Er habe seine Lebensgefährtin „käseweiß und schon halb weg“ vorgefunden, die Kinder in die Küche gebracht und per Telefon einen Notruf ausgelöst.

Die Angeklagte, die bereits drei weitere Schwangerschaftsabbrüche hinter sich hat, gab an, schon seit ihrer Kindheit unter Depressionen zu leiden. Man habe ihr immer wieder viel Arbeit aufgelastet, erzählte sie te aus ihrer Familiengeschichte und ihren beiden gescheiterten Beziehungen, aus der ihre beiden Kinder hervorgegangen waren. Zu wenig Aufmerksamkeit habe auch im Zusammenleben mit ihrem Lebensgefährten in Steinheim eine Rolle gespielt, so dass sie überfordert gewesen sei.

Ja, er habe wohl zu wenig getan, äußerte sich der 47-Jährige selbstkritisch. Er habe die Kinder jetzt aber weiterhin bei sich und hoffe, dass das Jugendamt sie auch beide bei ihm lasse. „Die Kinder freuen sich auch immer, wenn sie ihre Mutter sehen“, sagte er. Die Angeklagte sitzt im Gefängnis.

Für Totschlag sieht die Gesetzgebung laut dem Staatsanwalt normalerweise fünf bis 15 Jahre Haft vor. Bei einer „verminderten Schuldfähigkeit“ seien es ein bis zehn Jahre. Es könnte aber auch auf eine komplette Schuldunfähigkeit erkannt werden.