Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will den Kauf von Steuer-CDs unter Strafe stellen – und steht mit diesem Vorschlag alleine da.

Berlin - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stößt mit ihrem Vorschlag, den Kauf von Steuer-CDs unter Strafe zu stellen, auf Widerstand auch in der eigenen Partei und auf Zurückhaltung innerhalb der Bundesregierung. FDP-Generalsekretär Patrick Döring sagte nach einer Präsidiumssitzung in Berlin, die Mehrheit sehe den Vorstoß „skeptisch“. Die Ministerin war bei der Sitzung nicht anwesend, sondern bei einem Volksfest in Niederbayern.

 

Auch Regierungssprecher Steffen Seibert ging in Berlin auf Distanz zu Leutheusser-Schnarrenberger und erklärte, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vertrete die Meinung, „es kommt in erster Linie tatsächlich auf unsere politische Überzeugung an, dass wir dieses Problem der Steuerhinterziehung mit der Schweiz in den Griff bekommen wollen.“

Zuvor hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Vorhaben der Justizministerin als „Nebenkriegsschauplatz“ bezeichnet. Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz sei „der einzig gangbare rechtsstaatliche Weg, um effektiv Steuerhinterziehung zu bekämpfen“, sagte Schäubles Sprecher.

Leutheusser-Schnarrenberger will nicht nur den Ankauf von Steuer-CDs, sondern jede Form der Datenhehlerei unter Strafe stellen. Sie folgt damit grundsätzlich einer Initiative, die die Justizministerkonferenz bereits im Juni angestoßen hatte. Allerdings wollten die Länder im Gegensatz zur Bundesjustizministerin den Sonderfall des Ankaufs von Steuer-CDs durch den Staat von der Strafbarkeit ausnehmen.

Die Entwendung von Daten ist in Deutschland kein Diebstahl

Der Weiterverkauf gestohlener Daten, insbesondere von sensiblen Zugangs- und Kreditkartendaten im Internet, hat inzwischen eine große praktische Bedeutung und richtet massive wirtschaftliche Schäden an. In diesem Bereich war in den vergangenen Monaten eine rechtliche Grauzone entstanden, nachdem Steuerfahnder, Justizvertreter und viele Politiker am Beispiel der Steuer-CD immer wieder behauptet hatten, ein solcher Ankauf sei weder rechtswidrig noch strafbar.

Tatsächlich ist die Entwendung von Daten in Deutschland strafrechtlich kein Diebstahl, wohl aber die Wegnahme des Datenträgers, also der CD, denn Daten sind keine Gegenstände. Folglich kann der Ankauf und der Weiterverkauf der gestohlenen Daten bis jetzt auch nicht als Hehlerei geahndet werden.

In der Praxis schien diese Regelungslücke vor dem staatlichen CD-Ankauf aber unproblematisch, denn strafbar ist (nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) der „Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen“. Er ist mit Haft bis zu fünf Jahren bedroht, wenn die Tat im Ausland erfolgt oder der Gewinn dort verwertet wird. Strafbar macht sich wegen „Begünstigung“ auch, wer einem Straftäter hilft. Auch hier können bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden.

Bei den Steuer-CDs hatte die Justiz behauptet, auch wenn die Daten illegal gewonnen worden seien, dürften sie in einem Strafprozess dennoch verwendet werden. Geht es nach Leutheusser-Schnarrenberger wäre dies künftig kaum noch möglich. Aber die Ministerin steht ziemlich alleine.