Der Gesetzgeber will Steuerbetrug mit Ladenkassen eindämmen. Elektronische Kassen von Händlern, Gastronomen und Apothekern müssen ab 2020 gegen Manipulationen geschützt sein. Der Bundestag hat die Regierungsvorlage noch verschärft.

Berlin - Handel, Gastronomie, Tankstellen und Apotheken müssen vom 1. Januar 2018 an mit unangemeldeten Kassenkontrollen der Steuerbehörden rechnen. In den parlamentarischen Beratungen haben Union und SPD das Gesetz nochmals verschärft. Ursprünglich war für die sogenannte Kassen-Nachschau, die mit dem Gesetz neu eingeführt wird, ein späterer Einführungstermin geplant. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische Außenprüfung der Steuerbehörden, die in der Regel vorher angemeldet werden. Ziel der Sonderprüfung ist es vielmehr, die ordnungsgemäße Erfassung von Umsätzen mit offenen Kassen, Registrierkassen und elektronischen Kassen zu kontrollieren. Im Gesetz heißt es, nur durch die unangemeldete Kontrolle bestehe für die Steuerpflichtigen ein erhöhtes Entdeckungsrisiko. Die strengere Prüfung ist nur ein Instrument, mit dem der Gesetzgeber gegen Steuerbetrug mit Ladenkassen vorgeht.

 

Gesetz wird vor Weihnachten verabschiedet

Der Deutsche Bundestag will das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Kassensystemen

noch in der laufenden Woche in abschließender Lesung auf den Weg bringen. Danach wird es dem Bundesrat zugeleitet. Mit dem Regelwerk sollen Manipulationen an elektronischen Kassen verhindert werden. Die elektronischen Kassensysteme müssen künftig so gesichert werden, dass die Finanzverwaltung nachträgliche Manipulationen entdecken kann. Den Steuerbehörden fiel in der Vergangenheit auf, dass in Restaurants und im Handel ein Teil der Umsätze als „Zwischenbuchung“ oder „Trainingsbuchung“ deklariert wird, um Steuern zu hinterziehen. Bei digitalen Kassen ist es leicht möglich, Aufzeichnungen nachträglich zu löschen und zu ändern. Der Fiskus vermutet, dass die Hersteller dafür sogar spezielle Programme anbieten. Künftig soll das nicht mehr möglich sein. Die Pflicht, eine Ladenkasse zu führen, wird es aber auch künftig nicht geben. Dies verlangte die SPD.

Unternehmen, die elektronische Kassensysteme einsetzen, müssen künftig Mindestanforderungen erfüllen. Die Aufzeichnungssysteme seien durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung zu schützen, heißt es im Gesetzesentwurf. „Dadurch soll sichergestellt werden, dass digitale Grundaufzeichnungen nicht nachträglich manipuliert werden können“, steht im Gesetz. Welche Sicherungssysteme die Betriebe einsetzen, bleibt ihnen dabei selbst überlassen. Die Software muss aber zertifiziert sein.

Lange Übergangsfristen geplant

Der Gesetzgeber sieht für die Umstellung eine lange Übergangsfrist vor. Die neuen Anforderungen gelten – mit Ausnahme der Kassen-Nachschau – erst von 2020 an. Allerdings greifen strengere Vorschriften schon heute. Die Finanzverwaltungen von Bund und Ländern legten mit einem Rundschreiben aus dem Jahr 2010 fest, dass elektronische Kassensysteme höhere Anforderungen erfüllen müssen. Bis zum Jahresende haben die Betriebe Zeit, ihre elektronischen Kassen an die damaligen Vorgaben anzupassen. Offenbar werden vielen kleine Händler und Gastronomen von dieser Regelung überrascht. Die Wirtschaftsverbände versuchten jedenfalls, eine weitere Fristverlängerung zu erreichen. Dies lehnt die Finanzverwaltung aber ab. Elektronische Kassen, die erst in den vergangenen Jahren angeschafft worden sind, müssen die Sicherheitsmerkmale, die im neuen Gesetz festgelegt werden, erst von 2022 an erfüllen.Die Umstellung auf fälschungssichere Systeme bedeutet für die Unternehmen einmalige Kosten in Höhe von 470 Millionen Euro. Das steht im Gesetzentwurf. Die Aufwendungen fielen wegen der Umstellung der Geräte und Neuanschaffungen an. Für die Wartung der Kassen und die Softwareaktualisierung fielen laufende Kosten in Höhe von 106 Millionen Euro pro Jahr an, heißt es im Gesetzentwurf. Die Wirtschaftsverbände tragen die Neuerung mit. Sie setzten sich in den Beratungen dafür ein, dass für neue Kassensysteme längere Übergangsfristen gelten.