Steuerfreie 1.500 Euro zusätzlich zum Lohn: Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten seit Beginn der Pandemie eine Corona-Prämie gewähren. Wer diesen Bonus erhalten kann und was die Voraussetzungen dafür sind, hier im Überblick.

Seit März 2020 dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten sogenannte Corona-Prämien auszahlen. Während diese Auszahlung ursprünglich nur bis Ende 2020 möglich sein sollte, wurde die Frist zunächst bis Juni 2021 und später noch einmal bis März 2022 verlängert.

 

Der Bonus, den Arbeitnehmer erhalten können, ist bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei. Er kann aufgrund von unverzichtbaren Leistungen während der Pandemie vergeben werden. Doch wer erhält die Corona-Prämie überhaupt?

Steuerfreier Bonus – für wen?

Die Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen begrenzt, sodass grundsätzlich jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern diese auszahlen kann. Die einzige Voraussetzung: der Corona-Bonus muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Nur dann ist die Sonderzahlung steuerfrei – brutto also gleich netto. Ob die Auszahlung als Einmalzahlung oder monatlich gewährt wird, spielt keine Rolle, solange der Gesamtbetrag von 1.500 Euro nicht überschritten wird.

Das Geld kann neben Voll- oder Teilzeitbeschäftigten auch an geringfügig entlohnte Arbeitnehmer ausbezahlt werden. Das bedeutet, auch Minijobber können sich gegebenenfalls über steuerfreie 1.500 Euro freuen.

Nach dem 31. März 2022 dürfen Arbeitgeber auch weiterhin Corona-Prämien ausbezahlen. Diese sind dann allerdings nicht mehr steuerfrei, sollte die Frist nicht ein weiteres Mal verlängert werden.