Die Länderfinanzminister bemühen sich um mehr Bürgernähe: Die Finanzverwaltung will sich um einfache Sprache bemühen.

Berlin - Im Kontakt mit dem Finanzamt scheitern Bürger schon an einfachen Dingen. Wenn auf dem Steuerbescheid vom „Vorbehalt der Nachprüfung“ die Rede ist, wissen damit viele Steuerzahler wenig anzufangen. Das Finanzamt könnte den Hinweis erläutern und ausführen, dass in diesem Fall eine spätere Überprüfung des Steuerbescheids möglich ist. Doch die Verwaltung verlässt sich auf feststehende Begriffe, die rechtlich eindeutig sind. Ein Steuerbescheid ist schließlich ein Dokument, das vor Gericht Bestand haben muss. Die Verwendung von juristischen Begriffen führt dazu, dass Steuerpflichtige bei amtlichen Briefen schnell abschalten. Schon das Wort „Fälligkeit“ wird häufig nicht verstanden. Das Finanzamt könnte einfach von Zahlungszeitpunkt sprechen.

 

Die Verwaltung muss im Kleinen anfangen

Die Hürden sind jedenfalls zahlreich. Nach Beobachtung von Isabel Klocke, Abteilungsleiterin beim Bund der Steuerzahler, sind es längst nicht nur komplizierte Angaben auf dem Steuerformular, die zu Verständigungsproblemen führen. Die Finanzverwaltung müsse im Kleinen anfangen, indem sie die Bescheide gut erkläre, fordert sie. Damit wäre einiges gewonnen. Die Klippen im Steuerrecht sind kaum aus der Welt zu schaffen. Steuerpflichtige stoßen schnell an Grenzen, wenn auf dem Steuerformular bei der Riester-Förderung zwischen „unmittelbarem“ und „mittelbarem“ Anspruch auf Zulage unterschieden wird. Mittelbar zulageberechtigt sind Ehepartner, die nicht selbst in der Rentenversicherung versichert sind, sondern im Schlepptau des Partners von der staatlichen Prämie profitieren. Am komplizierten Regelwerk dürfte sich wenig ändern.

Die Finanzminister der Länder versprechen aber Linderung. Auf der Jahreskonferenz in Goslar, die bis Freitag dauert, steht ein Tagesordnungspunkt im Fokus der Öffentlichkeit: Es geht um die „bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung“. Schon die Formulierung zeigt, wie schwer sich Behörden mit Sprache tun. Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen sollen etwa Broschüren und Vordrucke lesbarer werden. Das größte Bundesland hat mit dieser Aufgabe bereits begonnen. Die Steuerexperten in der Verwaltung warnen aber vorsorglich: Ein Lesevernügen wird der Brief vom Finanzamt auch künftig nicht werden.