Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen im kommenden Jahr. Diese Grenzen legen fest, bis zu welchem Beitrag ihres Brutto-Einkommens Versicherte Beiträge bezahlen müssen. In der Rentenversicherung steigt die Grenze im Westen von 6200 Euro auf 6350 Euro pro Monat, im Osten von 5400 auf 5700 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sie sich bundesweit auf 4350 Euro.