Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll kommendes Jahr ausgeweitet werden. Die Reform sieht vor, dass der Vorschuss künftig nicht nur wie derzeit bis zum 12. Lebensjahr des Kindes maximal sechs Jahre lang gezahlt wird, sondern bis zum 18. Lebensjahr. Bund und Länder haben sich aber noch nicht endgültig auf die Finanzierung geeinigt. Deshalb ist auch noch unklar, wann die Änderung genau kommt. Angestrebt wird der Abschluss des Gesetzgebungsverfahren bis März.