Ab 2012 gelten neue Regeln bei Steuern und Sozialversicherungen. Arbeitnehmer können mit kleinen Erleichterungen rechnen.

Berlin - Das neue Jahr beginnt für Arbeitnehmer versöhnlich: Bei Steuern und Sozialabgaben stehen viele Änderungen an, doch drastische Verteuerungen bleiben zumindest im Steuer- und Abgabenrecht die Ausnahme. Die Beschäftigten können sich sogar über kleinere Entlastungen freuen, die in den meisten Fällen aber nur dem Gegenwert einer Tasse Kaffee entsprechen.

 

Die Entlastungen werden nicht ausreichen, um etwa die sprunghaften Preissteigerungen bei Strom, Öl und Gas auszugleichen. Mit dem Jahr 2012 beginnt für die Beschäftigten zugleich eine neue Etappe, denn sie müssen länger arbeiten. Wir listen die Änderungen im Einzelnen auf.

2012 beginnt die erste Stufe der Rente mit 67. Wegen einer langen Übergangsphase wirken sich die Änderungen erst allmählich aus. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze beginnt im neuen Jahr für diejenigen, die im Jahr 1947 geboren sind: Sie gehen mit 65 Jahren und einem Monat in Rente. Für die folgenden Jahrgänge erhöht sich die Altersgrenze zunächst um jeweils einen weiteren Monat.

Für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze dann bei 67 Jahren liegen. Damit werden die geburtenstarken Jahrgänge voll erfasst. Die Erhöhung des Rentenalters bringt zahlreiche Änderungen im Rentenrecht mit sich. Künftig gibt es eine neue Rentenart. Besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorweisen können, gehen weiterhin mit 65 Jahren in Rente, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.

Eigenbeitrag für die staatliche Zulage

Die Änderungen bei der gesetzlichen Rente wirken sich auch auf Lebensversicherungen und andere Rentenverträge aus. Die Altersgrenzen für Kapitallebensversicherungen, Riester-Renten, Rürup-Renten sowie zur betrieblichen Altersvorsorge werden zum 1. Januar 2012 angehoben. Wer die Verträge im nächsten Jahr abschließt, bekommt die Rente frühestens mit 62 Jahren ausbezahlt. Bisher war dies mit 60 Jahren möglich. Für bestehende Verträge gilt Bestandschutz.

Eine wichtige Änderung ist auch bei Riester-Renten zu beachten. Erstmals können bei diesen Policen eigene Beiträge nachgezahlt werden. In der Vergangenheit kam es oft vor, dass vor allem Frauen wegen der komplizierten Förderrichtlinien keine Beiträge entrichtet haben und die staatlichen Zulagen wieder aberkannt wurden. Das kam häufig bei Ehepaaren vor, bei denen ein Partner berufstätig war und einen Riester-Vertrag besitzt.

In diesem Fall kann für den nicht-berufstätigen Ehepartner ebenfalls ein Riester-Vertrag abgeschlossen und Zulagen beantragt werden. In den nächsten Wochen werden die Anbieter darüber informieren, wie Beiträge für frühere Jahre nachbezahlt werden. Die aberkannten Zulagen können dann wieder dem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben werden. Von 2012 an müssen alle Riester-Sparer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr auf ihren Vertrag einzahlen. Nur dann haben sie Anspruch auf staatliche Zulagen.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1000 Euro erhöht

In der Steuererklärung für 2011 können Arbeitnehmer den höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro geltend machen, ohne dass das Finanzamt Belege sehen will. Bisher lag der Pauschbetrag bei 920 Euro. Die Anhebung bringt nur eine minimale Steuerentlastung von elf bis 34 Euro jährlich. Für die meisten Arbeitnehmer sind mit dem Pauschalbetrag die Werbungskosten abgegolten.

Wer höhere Fahrt-, Übernachtungskosten, Ausgaben für Dienstkleidung und Fachliteratur nachweisen kann, sollte alle Belege sammeln. Einfacher wird künftig auch die steuerliche Anrechnung von Kinderbetreuungskosten. Die Eltern müssen künftig nicht mehr nachweisen, dass die Betreuungskosten für ihre Kinder wirklich notwendig sind.

Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten nun studentenfreundlicher

Erleichterungen treten auch beim Kindergeld in Kraft. Künftig wird bei der Bewilligung des Kindergelds nicht mehr geprüft, ob Söhne und Töchter in Ausbildung und Studium noch andere Einkünfte haben. Bisher wurde Kindergeld nicht bezahlt, wenn Jugendliche im Alter von 18 bis 25 Jahren über eigene Einkünfte in bestimmter Höhe verfügten. Der Gesetzgeber hat ferner den Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten verbessert.

Künftig können Studenten und Auszubildende jährliche Aufwendungen für ihr Erststudium oder die Erstausbildung bis zur Höhe von 6000 anstatt bisher 4000 Euro geltend machen. Allerdings profitieren davon nur wenige. Grund: Nur Studenten und Auszubildende, die nebenher noch einen Job ausüben, kommt der Sonderausgabenabzug zugute.

Beitragsbemessungsgrenze wird erhöht

Der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar von 19,9 auf 19,6 Prozent. Wer beispielsweise 3000 Euro brutto im Monat verdient, spart 4,50 Euro. Genauso viel spart auch der Arbeitgeber. Wer über ein gutes Gehalt verfügt und über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, muss allerdings mehr Geld an die Sozialkassen abführen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Höchstgrenze in den alten Ländern um 100 Euro auf 5600 Euro monatlich. Dadurch werden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber allein bei der Rente jeweils rund zehn Euro monatlich mehr fällig. Im Osten bleibt die Grenze unverändert.

Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze von 3712,50 auf 3825 Euro im Monat. Wer an dieser Grenze liegt, muss neun Euro monatlich mehr Beitrag zur Krankenversicherung zahlen. Ungefähr die gleich Summe zahlt auch der Arbeitgeber mehr.

Von Januar an bekommen Langzeitarbeitslose mehr Geld. Für Ledige und Alleinerziehende steigt die monatliche Leistung um zehn Euro auf insgesamt 374 Euro. Hinzu kommt noch die Erstattung für die Unterkunft und Heizung. Die Bundesregierung beschloss außerdem Einschnitte in der Arbeitsmarktpolitik. Der Gründungszuschuss für Arbeitslose, mit dem der Weg in die Selbstständigkeit erleichtert werden soll, wird in eine Ermessensleistung umgewandelt. Das bedeutet zugleich, dass darüber allein die Jobvermittler entscheiden.

Patienten müssen sich beim Zahnarzt auf höhere Rechnungen einstellen. Die Gebührenordnung der Zahnärzte wurde nach oben angepasst. Höhere Eigenbeteiligungen können etwa dann entstehen, wenn Patienten Zahnersatz benötigen oder alternative Füllungen verlangen.