Als zweiter und letzter Zeuge spricht der Betriebsprüfer, der für Hoeneß zuständig war. Hoeneß tätigte sehr ähnliche Devisentermingeschäfte im Inland wie im Ausland. Der Unterschied: Die Inländischen verheimlichte er nicht. Der Betriebsprüfer spricht von „Umzugskisten voller Unterlagen“. Deren Inhalt fasst er zusammen mit: „Es gab gute Jahre und desaströse Jahre.“ Dann geht es um Devisentermingeschäfte. „Das ist jetzt ein bisschen eine komplizierte Geschichte.“ Richter Heindl: „Hilft nichts.“ Der Richter fragt nach der Anwesenheit Hoeneß’ während der Betriebsprüfung: „Der Herr Hoeneß war auch vor Ort?“ Zeuge: „Der wohnt ja da.“ Gelächter im Saal. Auch Uli Hoeneß und seine Frau Susanne, die in der erste Reihe vor den Zuschauern sitzt, lächeln. Der Prüfer habe sich mit Hoeneß’ Steuerberater besprochen, nicht mit dem FC-Bayern-Präsidenten. Aber auch zu Hoeneß habe er Kontakt gehabt. „Inwiefern hatten Sie Kontakt?“, fragt der Richter. Der Zeuge: „Ich habe ihm Fußballfragen gestellt.“ Wieder Heiterkeit.

 

Nach nicht einmal eineinhalb Stunden beendet der Richter den dritten Verhandlungstag. Feigen tritt im Anschluss an die Absperrung, die Medienvertreter und Zuschauer von den Prozessbeteiligten trennt. Er will sich nicht noch einmal ärgern in der Nacht, sondern unerwünschten Schlagzeilen entgegenwirken. Feigen vermittelt nicht den Eindruck, als befürchte er eine Gefängnisstrafe für Hoeneß. Er erklärt noch einmal, dass eine Selbstanzeige nur dann unwirksam wird, wenn die darin eingestandene Tat bereits entdeckt war und die Angaben unvollständig sind. Den ersten Punkt hält Feigen für erledigt. Der „Stern“-Journalist, der dem Schweizer Nummernkonto auf der Spur war, hat nach Auskunft eines Steuerfahnders, mit dem der Reporter telefoniert hatte, nicht gewusst, dass es um ein Hoeneß-Konto ging. Bleibt die Frage, ob die Selbstanzeige vollständig war. Feigen sagt, der Steuerberater habe in der Selbstanzeige lediglich einen Satz vergessen, der auf mögliche Gewinne auch in den Jahren hingewiesen hätte, die für Hoeneß unterm Strich mit einem Verlust endeten. Er meint: Ein vergessener Satz könne doch niemanden ins Gefängnis bringen. An diesem Donnerstag wird Feigen in seinem Plädoyer zeigen, was er kann. Möglicherweise wird die Kammer noch am selben Tag das Urteil verkünden. Und vielleicht steht dem Frankfurter Anwalt dann ein rauschendes Fest bevor. Am Freitag feiert Hanns W. Feigen seinen 65. Geburtstag.