Rund 180 Ermittler haben diese Woche Objekte in vier Bundesländern durchsucht, darunter auch eine Wohnung in Baden-Württemberg.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Die Aufarbeitung des Steuerskandals um Cum-Ex-Geschäfte ist noch lange nicht abgeschlossen. Zu Beginn dieser Woche durchsuchten Steuerfahnder bundesweit zehn Wohnungen von Verdächtigen sowie Geschäftsräume mehrerer Unternehmen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mitteilte. Schwerpunkt der Razzia war Hessen, aber auch in Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen wurden einzelne Objekte durchsucht.

 

Die Ermittlungen richten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen sieben Beschuldigte, darunter zwei ehemalige Bankmitarbeiter. In ganz Deutschland gibt es laut Bundesfinanzministerium bislang 418 Cum-Ex-Verdachtsfälle, in denen der Fiskus um insgesamt 5,7 Milliarden Euro geprellt worden sein soll. Ein Teil des Geldes wurde mittlerweile aber von den Finanzbehörden eingetrieben. Cum-Ex-Geschäfte waren Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag, bei denen für einmalig abgeführte Kapitalertragsteuern gleich mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden. Da die Kapitalertragsteuer auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet werden kann, entstanden durch die Mehrfachbescheinigungen hohe Steuerausfälle.

Raffinierte Masche

Ermöglicht wurde die Masche dadurch, dass die Abführung der Kapitalertragsteuer und die Ausstellung der dazugehörigen Bescheinigung nicht in einer Hand lagen. Erst 2012 wurde dies per Gesetz geändert. Bis dahin sei für die Depotbanken, die die Aktien verwahrten, nicht unbedingt erkennbar gewesen, dass gar keine Steuerbescheinigung hätte ausgestellt werden dürfen, heißt es in einem Sachverständigengutachten für den Bundestag von 2016.

Mittlerweile ist allerdings ein weiterer Trick bekannt geworden: Teilweise verzichteten Banken auf die Abführung der Kapitalertragsteuer mit dem Argument, die Aktiengeschäfte seien mit gegenläufigen Deals verrechnet worden. Dies geht aus einem Urteil des hessischen Finanzgerichts vom März 2017 hervor, das sich mit Transaktionen der Dresdner Bank und der Deutschen Bank befasste.

Auch LBBW verwickelt

In Cum-Ex-Geschäfte verwickelt waren noch mehr deutsche Geldhäuser, darunter die LBBW, die Commerzbank und das Spitzeninstitut der Volks- und Raiffeisengruppe, die DZ-Bank. Ein prominenter Fall betrifft die Hypovereinsbank (HVB), die für einen mittlerweile verstorbenen Immobilieninvestor zahlreiche Cum-Ex-Geschäfte tätigte. Gegen ehemalige HVB-Händler und den Steuerberater des Investors, Hanno Berger, wurde deshalb Anklage erhoben. Berger gilt als Erfinder der Cum-Ex-Masche, die jahrelang auch von anderen Steuerexperten als legal eingestuft wurde.