Banken und Anwaltskanzleien haben den Staat mit den windigen Aktiengeschäften um Milliarden geprellt. Moralisch steht das Urteil über ihr Vorgehen längst fest – trotzdem ist die juristische Aufarbeitung des Skandals von großer Bedeutung, schreibt Barbara Schäder.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Windige Geschäfte, juristische Winkelzüge und Steuerschäden in Milliardenhöhe: Der Skandal um die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte von deutschen und internationalen Banken erhitzt die Gemüter. Zahlreiche Institute haben in den vergangenen Jahren zwar schon Steuern nachgezahlt – strafrechtlich wurde bislang aber niemand belangt. Das macht den kürzlich am Landgericht Bonn eröffneten Prozess so spannend. Handelt es sich bei den Cum-Ex-Deals um „organisierte Wirtschaftskriminalität“, wie die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Köln meint? Oder haben die Beteiligten lediglich eine Gesetzeslücke ausgenutzt?