Wer noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse für das Jahr 2022 zahlen möchte, sollte den 31. März nicht verstreichen lassen. Für wen das interessant ist und was das bringt.

Wirtschaft: Imelda Flaig (imf)

Mit freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung können sich viele Menschen überhaupt einen Rentenanspruch sichern, zudem kann damit die Rente erhöht beziehungsweise können Kürzungen kompensiert werden.

 

Noch bis zum 31. März 2023 können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2022 gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in Baden-Württemberg und im Bund hin.

Einzahlen können alle, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und mindestens 16 Jahre alt sind, in Deutschland wohnen und keine Vollrente nach der Regelaltersgrenze beziehen. Das gilt für Selbstständige, Freiberufler und nicht berufstätige Ehefrauen beziehungsweise Ehemänner. Auch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland sind berechtigt, freiwillige Beiträge zu zahlen.

Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge erhöht sich nicht nur der Rentenanspruch, sondern es können auch Wartezeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und in manchen Fällen bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden.

Mindestens fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto

Besonders lohnen sich die Zahlungen auch für Versicherte, die damit überhaupt erst einen Anspruch auf eine Altersrente erhalten. Dazu brauchen sie mindestens fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto. Wer etwa trotz Kindererziehung keine fünf Jahre mit Beiträgen belegt hat, kann durch die Zahlung freiwilliger Beiträge einen Anspruch auf Regelaltersrente erwerben.

Auch können Versicherte unter Umständen ihren Versicherungsschutz für den Fall einer Erwerbsminderung durch freiwillige Beiträge sichern. Andere wiederum sparen für eine höhere Rente. Das können auch Ruheständler mit vorgezogener Altersrente sein. Mit dem regulären Rentenalter erhalten sie dann einen höheren Betrag.

Mindestbeitrag 96,72 Euro pro Monat

Für die freiwilligen Rentenbeiträge gilt seit 1. Januar 2023 ein neuer Mindestbeitrag, er liegt bei 96,72 Euro monatlich. Bisher waren es 83,70 Euro. Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro hat sich der Mindestbeitrag erhöht. Darüber hinaus können freiwillige Beiträge in jeder beliebigen Höhe bis zum Höchstbeitrag von 1311,30 Euro pro Monat gezahlt werden. Je höher die gezahlten Beiträge, desto höher ist auch die Rentensteigerung.

Um wie viele Euro die freiwilligen Zahlungen die gesetzliche Rente erhöhen, lässt sich mit dem Rechner des Informationsportals der Rentenversicherung https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/freiwillige-rentenversicherung.html berechnen. Bei Zahlung des freiwilligen monatlichen Mindestbeitrags von 96,72 Euro für die Dauer eines Jahres ergibt sich danach zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von etwa 5,78 Euro brutto.