Der von der Bundesregierung neu eingeführte Wert von 50 Mikrogramm für Stickstoffdioxid darf nicht beachtet werden.

Stuttgart - Die Pläne der grün-schwarzen Landesregierung gegen ein umfassendes Fahrverbot für Diesel der Klasse Euro 5 in Stuttgart werden durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) torpediert.

 

Der VGH hat entschieden (AZ: 10 S 1977/18), dass der von der Bundesregierung Mitte März neu in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommene Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid nicht so ausgelegt werden darf, dass ab diesem in der Regel keine Fahrverbote ausgesprochen werden müssten. Genau das aber will die Bundesregierung.

Deutliche Worte gegen Berlin

In seinem Urteil zum Luftreinhalteplan Reutlingen schreibt der VGH, dass die 50 Mikrogramm „einen klaren Verstoß gegen die unionsrechtliche Ergebnisverpflichtung“ darstellten, „Grenzwertüberschreitungen möglichst kurz zu halten“.

In der EU gilt ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm. Die Neuregelung der Bundesregierung ermögliche, ja sie verlange im Regelfall sogar, „massive Überschreitungen des Grenzwerts um bis zu 25 Prozent zu tolerieren“, so das Gericht. Da dem EU-Recht ein Anwendungsvorrang zukomme, dürfe die Neuregelung aber „weder von Gerichten noch von Behörden beachtet werden“. Die Europäische Kommission habe in ihren Bemerkungen zur Notifikation des neu eingeführten Wertes klargestellt, dass Fahrverbote als ultima ratio zur schnellstmöglichen Erreichung der 40 Mikrogramm möglich bleiben müssen. „Auf dieses Risiko habe ich immer hingewiesen“, sagt Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Schon das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil zu den Fahrbeschränkungen im Februar 2018 darauf hingewiesen, „dass das EU-Recht und die Grenzwerte unmittelbare Gültigkeit haben“, so Hermann.

Die Revision ist zugelassen

„Man kann die 50 Mikrogramm nicht so auslegen, dass man dann keine Fahrverbote mehr aussprechen muss“, so ein Pressesprecher des VGH. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm sei seit neuneinhalb Jahren verbindlich. Offenbar hatten ihn weder Politik noch Autoindustrie ernst genommen. Die Landesregierung hatte für Stuttgart vergangen Woche eine Neuberechnung der Stickstoffdioxid-Belastung vorgelegt. Danach soll sie am Neckartor von 71 (Jahresmittel 2018) auf 57,6 Mikrogramm in 2019 sinken. Gegen das Urteil des VGH ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.