Arbeitnehmer erhalten im Schnitt 900 Euro vom Fiskus zurück, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Hilfe dabei versprechen Steuerprogramme. Doch Vorsicht: Zwar sparen alle Angebote Zeit, aber nicht immer Geld.

Berlin - Pünktlich zur Abgabefrist am 31. Mai hat die Stiftung Warentest elf Programme getestet. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Helfern bei der Steuer:

 
Die Steuerformulare per Elster online auszufüllen soll einfach sein. Was ist zu beachten?
Wer gewohnt war, die Papierformulare des Finanzamts auszufüllen, wird mit Elster.de, dem Portal der Steuerbehörde, gut zurechtkommen, sagt Heinz Landwehr, Chefredakteur der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest. Nutzer können die beim Finanzamt vorliegenden Steuerdaten direkt übernehmen und die Erklärung elektronisch abschicken. „Ein großer Vorteil ist zudem, dass man die Steuerdaten aus einer früheren Erklärung bequem einlesen kann.“ Wer allerdings Elster.de noch nie benutzt hat, sollte ein bisschen Zeit einplanen. Denn die Registrierung ist etwas zeitaufwendig. Ein weiterer Nachteil: „Steuertipps gibt es bei Elster-online nicht“, sagt Landwehr.
Wie gut sind die Steuer-Programme für PCs?
Für die aktuelle Ausgabe „Finanztest“ haben die Warentester elf gängige Steuerprogramme geprüft. Ihr Fazit: Absolut korrekt hat kein Programm gearbeitet, aber zumindest für die Verbraucher, die sich ein bisschen mit Steuern auskennen, sind die Programme durchaus lohnenswert. Denn sie bedeuten eine Zeitersparnis und geben praktische Steuer-Tipps. „Viele Programme haben auch einen Interviewmodus und führen mit Fragen systematisch durch die Steuererklärung“, sagt Heinz Landwehr von „Finanztest“. Zudem war den Warentestern positiv aufgefallen, dass es allenfalls nur sehr geringe Datenschutzverstöße gegeben hat.
Wo liegen die Schwächen?
Die Warentester haben die Programme drei Steuerfälle mit unterschiedlichen Schwerpunkten lösen lassen. Dabei zeigte sich, dass es gerade für Laien durchaus Fallstricke gibt: So wussten viele Laien-Tester beispielsweise nicht, dass unter „Werbungskosten“ berufliche Ausgaben wie Fahrtkosten gemeint sind. „Bei anderen Programmen war die Handhabung nicht so leicht“, sagt Landwehr. „Das führte dazu, dass Laien bei der Eingabe eines Steuerfalls nicht zum optimalen Ergebnis kamen.“ Das Programm „Lohnsteuer kompakt“ etwa erhielt die Note „ausreichend“, da sich Lücken für Kapitalanleger zeigten.
Welche Steuerprogramme sind zu empfehlen?
Die Stiftung Warentest hat in der aktuellen Ausgabe „Finanztest (5/2017)“ elf Steuerprogramme von Experten, aber auch Laien testen lassen – um sowohl die Nutzerfreundlichkeit als auch die Richtigkeit zu prüfen. Am besten schlugen sich die Programme von Buhl Data: „Sie bieten die meisten und nützlichsten Hilfen“, urteilt Warentest.
Wann lohnt sich ein Steuerberater?
Wer mit komplizierten Steuerfällen zu tun hat, sollte nicht allein auf digitale Helfer bei der Steuererklärung bauen, sondern sich an einen Steuerberater oder an den Lohnsteuerhilfeverein wenden. Das gilt besonders für Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige, sagt Heinz Landwehr.
Wer muss mit dem Finanzamt abrechnen?
Nicht nur für Selbstständige und Freiberufler gilt die Abgabepflicht einer Steuererklärung – sondern auch unter bestimmten Umständen für Arbeitnehmer. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe trifft das zu, wenn Beschäftigte über ihren Arbeitslohn hinaus zusätzliche Einkünfte von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr haben – etwa aufgrund von Vermietung und Verpachtung oder Renten. Steuererklärungspflichtig sind auch berufstätige Paare, von denen einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wird oder die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt hat. Gleiches ist der Fall, wenn das Finanzamt einem einen Freibetrag eingetragen hat, etwa für die Fahrtkosten zur Arbeit oder für Kinderbetreuungskosten, und der Arbeitslohn als Single mehr als 11 000 Euro oder als Ehepaar mehr als 20 900 Euro im Jahr beträgt. Eine Steuererklärung brauchen auch Arbeitnehmer, die steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld oder die steuerfreien Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr bekommen haben.
Die Steuererklärung wird nicht rechtzeitig fertig – Was tun?
Wer steuererklärungspflichtig ist, aber es nicht mehr schafft, bis zum 31. Mai alle Formulare dem Finanzamt zuzusenden, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. In dem Schreiben sollte die Steuernummer und die Steuer-Identifikationsnummer stehen samt einer Begründung: Gemeinhin werden besondere Umstände wie ein Umzug, längere Dienstreisen, eine Erkrankung oder auch fehlende Unterlagen akzeptiert. Auch ein Termin, an dem man die Steuererklärung spätestens vorlegen will, sollte in dem Antrag stehen. In der Regel verlängert das Finanzamt die Frist nicht über den 31. September hinaus. Einen Anspruch auf Fristverlängerung gibt es nicht.
Was ist bei Fehlern im Steuerbescheid zu tun?
Ist der Steuerbescheid falsch und deshalb die Erstattung zu gering, sollte man innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, rät Heinz Landwehr von „Finanztest“ . Wichtig ist dabei die Begründung, die mit Belegen, Urteilen und schriftlichen Zeugenaussagen untermauert werden sollte. Der Einspruch kann als Brief, Fax oder E-Mail verschickt werden. „Hat sich das Finanzamt allerdings zugunsten des Steuerzahlers vertan, muss er sich nicht rühren“, so Landwehr. Mehr Infos gibt es in dem Heft „Finanztest“ (5/2018) und im Ratgeber der Warentester „Spezial Steuern 2017“, bestellbar über die Homepage „ test.de“.