Ein Gericht in Stockholm hat den Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange bestätigt. Assanges Anwälte hatten die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Dieser und die jahrelange Isolation seien unverhältnismäßig.

Stockholm - Ein Gericht in Stockholm hat den Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange bestätigt. Gegen Assange wird in Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen ermittelt. Um sich einer Auslieferung an Schweden zu entziehen, hält sich der Aktivist seit zwei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London auf. Assanges Anwälte hatten die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, weil die schwedischen Behörden - ihrer Meinung nach - den Fall nicht schnell genug bearbeiteten.

 

Sie halten den Haftbefehl und die jahrelange Isolation Assanges für unverhältnismäßig. Das Verbrechen, dessen Assange verdächtigt werde, sei nicht so gravierend, dass es so eine Art von Haftbefehl rechtfertige, lautete ihre Argumentation.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Aufhebung des Haftbefehls ausgesprochen. Sie war sicher, dass sich Julian Assange dann der Befragung durch Flucht entziehen werde.