Die Verhandlung vor dem Amtsgericht ist nur kurz gewesen. Das Gericht muss erst prüfen, ob die Steine die Rechte des Eigentümers verletzen.

Stuttgart - Harald Stingele und Siegfried Bassler, zwei führende Köpfe der Stuttgarter Stolperstein-Initiativen », haben den Saal 306 des Amtsgerichts an der Hauffstraße am Donnerstag etwas enttäuscht verlassen: "Wir hätten es gerne gesehen, wenn die historischen Hintergründe, die das jüdische Ehepaar Martha und Max Henle betreffen, vor Gericht zur Sprache gekommen wären", so beide übereinstimmend. Denn es sei gerechtfertigt, dass zwei Stolpersteine vor dem Haus Hohentwielstraße 146b an das Schicksal dieser NS-Opfer erinnern. Die Klage der Hauseigentümer auf deren Beseitigung sei ihnen "völlig unverständlich".

Doch die blanke Rechtslage ist eine andere, wie die Amtsrichterin Isbrecht erläuterte: "Es geht hier um den Paragraphen 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem die Eigentumsverletzung geregelt ist." Das Gericht werde bis zum Verkündungstermin am 17. März die Frage zu prüfen haben, ob diese Stolpersteine auf dem stadteigenen Gehweg die Rechte des Hausbesitzers verletzten. Eine Diskussion über die geschichtlichen Zusammenhänge und die Verfolgung der Stuttgarter Juden im fraglichen Jahr 1939 ließ die Richterin nicht zu; nach knapp 20 Minuten war die öffentliche Verhandlung beendet.

Mahnmal als Wertminderung


Zuvor war noch einmal klar geworden, was die Eigentümer des Hauses Hohentwielstraße 146b, das Ludwigsburger Ehepaar Helga und Diethard Erbslöh, an den Stolpersteinen stört: Ihr Eigentum werde zu Unrecht beeinträchtigt, denn das jüdische Ehepaar sei 1939 "freiwillig weggezogen"; durch das Mahnmal stehe eine Wertminderung des Hauses zu befürchten; bei Regen und Schnee bestehe die Gefahr, dass Passanten ausrutschen, weil Messingplatten auf den Stolpersteinen angebracht seien. Dies alles wies der Anwalt der Stadt vehement zurück. Die Stolpersteine seien "ein Gesamtkunstwerk".