Hasskriminalität – Fälle aus Baden-Württemberg 5400 Euro Strafe für Hetze im Netz

Hasskriminalität wiegt schwer bei der Justiz: Wer erwischt wird, zahlt beträchtliche Strafen. Foto: dpa/Arne Dedert

Ein Youtube-Rassist, ein frustrierter Querdenker und Bombendrohungen in Serie: An vier konkreten Fällen aus Baden-Württemberg zeigen wir, welche horrenden Strafen bei Hasspostings im Internet drohen können.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Hass, Häme und Hetze sind Alltag im Netz. Es handelt sich längst um ein Massendelikt. Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte im vergangenen Jahr 10 501 Fälle, in Baden-Württemberg waren es 883. Tendenz: steigend. Die Stoßrichtung ist überwiegend fremdenfeindlich. Die Urheber nutzen eine Art Narrenfreiheit, weil viele anonym oder unter falschem Namen auftreten und sich so geschützt fühlen. Doch das ist ein Irrtum. Allein im Bereich der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurden voriges Jahr 210 einschlägige Fälle ermittelt. Drohmails und beleidigende Botschaften können für Hetzer teuer werden. Vier inzwischen rechtskräftige Fälle liefern einen Überblick über die Preisliste für Hasskriminalität.

 

Fall 1: Youtube-Rassist

Ein unauffälliger Mann aus dem Remstal führt ein Doppelleben als übler Rassist bei Youtube. Sein Pseudonym erhebt den Anspruch, er sei „zu weiß“ für die Leute, die er mit Videos oder Kommentaren beleidigt („2white4you“). In einem Hetzbeitrag wünscht er sich ein „Charleston 2.0“ herbei, eine Wiederholung des Amoklaufs von 2015, als in der gleichnamigen US-Stadt neun Afroamerikaner erschossen worden sind.

Bei anderer Gelegenheit droht er: „Ich habe eine Liste mit Zielen, die ich gerne töten würde.“ Menschen asiatischer Herkunft zählten dazu. So geht das in einem fort. Die Wortwahl des Mannes ist an Niedertracht kaum zu überbieten. Er hetzt gegen Schwarze, Muslime und alle, die er als „nutzlose Untermenschen-Rasse“ beschimpft. Der Mann, der in seinem analogen Leben noch nie mit der Polizei zu tun hatte, fühlt sich offenbar sicher, weil er anonym auftritt.

Im August 2020 wird jedoch Interpol in Washington auf ihn aufmerksam. Die internationale Polizeibehörde alarmiert das Bundeskriminalamt (BKA). Dank seiner Recherchen und kriminalpolizeilicher Ermittlungen in Waiblingen wird der Hetzer enttarnt und angeklagt. In erster Instanz verhängt das Amtsgericht Waiblingen eine Geldstrafe von 2400 Euro. Das erscheint der Staatsanwaltschaft Stuttgart angesichts der Taten aber zu billig. In zweiter Instanz wird der Youtube-Rassist vor dem Landgericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ihm werden drei Mordaufrufe zur Last gelegt. In vier Fällen habe er zudem „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer angegriffen“. Er wird wegen Volksverhetzung, der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Billigung solcher Delikte abgeurteilt. Die Strafe ist rechtskräftig.

Fall 2: frustrierter Querdenker

Im November 2020 veröffentlicht ein Mann, der ebenfalls aus dem Remstal kommt, auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Account eine Fotomontage, mit der er seinen Frust über die Coronapolitik und Erfahrungen bei einschlägigen Demonstrationen loswerden möchte. Das Bild zeigt ein halbiertes Gesicht: Rechts ist ein Polizist in Uniform zu sehen, links ein SS-Mann mit Totenkopf und Runen am Revers seines Kittels. Darunter steht: „Ich führe nur Befehle aus . . . genauso wie 1934.“

Der auf dem Bild abgebildete Polizist ist identifizierbar. Er stolpert im Netz selbst über sein verfremdetes Konterfei und zeigt den Mann deshalb an. Der Urheber erhält einen Strafbefehl wegen Beleidigung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (wegen der unberechtigten Nutzung fremder Fotos) und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (der SS-Runen). Kostenpunkt: 80 Tagessätze je 60 Euro – macht unterm Strich 5400 Euro.

Fall 3: ein falsches Wort, Handy weg

Zu den 4500 Mitgliedern der Facebook-Gruppe „Der grüne Schrei“, die sich dem Kampf gegen die angebliche „Klimalüge“ verschrieben hat sowie der Hetze gegen Einwanderer, Feministinnen und allerlei Politiker, gehört ein knapp 60-jähriger Mann aus der Gegend von Schwäbisch Gmünd. Im Februar 2020 schreibt er unter einen Beitrag über Angela Merkels Kritik an der AfD ein einziges Wort: „Aufhängen“.

Bei bundesweiten Razzien wegen der Hetze auf diesem Kanal wird der verbale Scharfrichter entdeckt. Der Preis für sein virtuelles Todesurteil: 60 Tagessätze à 100 Euro. Zudem wird sein Smartphone eingezogen. „Das ist für solche Leute manchmal viel schlimmer als die eigentliche Strafe“, sagt ein erfahrener Staatsanwalt, „die verlieren mit dem Handy ihr halbes Leben.“

Fall 4: Bombendrohungen in Serie

Ministerpräsident Winfried Kretschmann zählt zu den Adressaten beleidigender Mails eines Mannes aus dem Kreis Esslingen. Dieser tituliert die Leute, die er beleidigt, häufig als „Depp“ oder „Idioten“ – all dies unter seinem Klarnamen. So kann ihn die Polizei auch leicht ermitteln, als er im Juli 2020 einen Bombenanschlag gegen Kretschmann androht. In den Stunden nach der ersten dieser Botschaften wiederholt sich das noch einmal. Und die Drohungen werden immer drastischer, die Begleitschreiben immer unflätiger. Der Mann glaubt, er habe so „der Regierung gezeigt, dass es genug ist, uns zu belügen“. Seine Mails strotzen nicht nur vor den übelsten Schimpfwörtern, sondern auch vor grobschlächtigen Schreibfehlern.

Vor Gericht macht der Mann eine Angststörung geltend, zudem soll er beim Schreiben seiner Hassmails betrunken gewesen sein. Das alles rechnet ihm der zuständige Richter „zu Ihren Gunsten“ an. Er wird dennoch wegen Beleidigung in zwei Fällen, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit Bedrohungen verurteilt. Die Geldstrafe beläuft sich auf 5400 Euro.

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