Kita-Strafgebühren in Ludwigsburg Müssen Eltern auch bald in anderen Städten zahlen?

Rechtzeitiges Abholen habe auch etwas mit Wertschätzung zu tun, sagen Kita-Verbände. Foto: dpa/Peter Kneffel

In Ludwigsburg werden jetzt Eltern zur Kasse gebeten, die ihre Kinder nicht rechtzeitig aus der Kita holen. Gibt es das auch in Stuttgart und anderen Städten? Bringt das was?

„Notorische Zuspätkommer sind Egoisten, denen es wurscht ist, wie andere mit ihnen klarkommen.“ Der Kommentar des Ludwigsburger Freie Wähler Stadtrats Hermann Dengel fasste jüngst etwas zugespitzt zusammen, was eine Ratsmehrheit zur Einführung eines neuen Sanktionsinstruments bewog: In Ludwigsburg müssen Eltern, die ihre Kinder wiederholt nicht rechtzeitig aus städtischen Kitas abholen, künftig 30 Euro pro halbe Stunde Verspätung berappen. Inflationär einsetzen will die Stadt die Daumenschrauben aber nicht: Die Gebühr sein die „ultima ratio“, so die Erste Bürgermeisterin Renate Schmetz.

 

Auf diese ultima ratio wird in kommunalen Kitas noch nicht oft zurückgegriffen, stellt Christopher Heck vom Gemeindetag Baden-Württemberg fest: „Aus unserer Wahrnehmung ist das noch kein Regelinstrument, auf das Städte und Gemeinden zurückgreifen. Die Kommunen müssen sich dabei überlegen, welches Ziel man mit so einer Gebühr verfolgt, wie die Abgrenzungsfragen beim Thema höhere Gewalt geregelt werden und wie das operativ umgesetzt wird“, sagt Heck. Das Ludwigsburger Beispiel zeige aber, „dass es stärker in den Fokus rücken muss, was Eltern von der öffentlichen Hand erwarten können und es Zusatzleistungen nicht zum Nulltarif geben kann“, sagt Heck.

Bei der dritten Zeitüberschreitung wird die Gebühr fällig

Praxiserfahrung mit der Verspätungsgebühr hat seit einigen Jahren die Stadt Ettenheim in der Ortenau. Dort müssen Eltern bei verspäteter Abholung eine Gebühr von 18 Euro berappen. „Die Gebühr wird bei der dritten Zeitüberschreitung festgesetzt“, berichtet Hauptamtsleiterin Julia Zehnle. Vorher würden die Eltern zweimal verwarnt. „In den letzten drei Jahren mussten wir diese Gebühr aber nur einmal festsetzen“, sagt Zehnle, man könne also nicht von einem Problem sprechen. „Für uns als Träger stellt sie aber eine Möglichkeit dar, das zu späte Abholen in Einzelfällen zu unterbinden und die Rahmenbedingungen für unser Personal zu verbessern.“

Schließlich werde das Personal entsprechend der gebuchten Betreuungszeiten eingeplant, „und wenn die Kinder zu spät abgeholt werden, bedeutet das nicht verlässliche Arbeitszeiten für einzelne Erzieher.“ Eine gewisse Flexibilität des Personals sei ohnehin notwendig, etwa wenn sich bei Eltern der Tagesablauf sehr kurzfristig ändere oder sie den Bus verpassten.

Rigoroser sind da viele Kitas in freier Trägerschaft, wie Romano Sposito vom Stuttgarter Büro des Bundesverbandes freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten berichtet. „Es ist bei freien Trägern durchaus üblich, eine Gebühr für das Zuspätkommen zu verlangen, vor allem, wenn die Öffnungszeit überschritten wird“, sagt Sposito. „Die Mitarbeiterinnen müssen dann länger bleiben, dadurch entstehen Überstunden, was bei der ohnehin schon zu dünnen Personaldecke zu Schwierigkeiten führt.“ In der Regel werde aber mehrmals vorgewarnt und die Problematik erklärt. „Es ist auch ein Zeichen des Respekts gegenüber den Erzieherinnen, die Kinder pünktlich abzuholen“, findet Sposito. Bei Eltern, die sich das leisten könnten, sei der Effekt aber fraglich. „Wenn die Erziehungspartnerschaft nicht wertgeschätzt wird, können die Träger auch dazu gezwungen sein, den Platz zu kündigen“, erklärt er.

Mit Vollzeitjob kann es richtig eng werden

Keine Verspätungsgebühren erheben die allermeisten Kitas der Arbeiterwohlfahrt, die eine der größten Trägerinnen im Land ist. In einzelnen Kitas gebe es Regelungen für Notfallstunden, die in Ausnahmefällen auch als Verspätungsgebühr genutzt werden könnten, informiert die Geschäftsstelle der Awo Württemberg. Diese würden aktuell aber nicht angewendet. „Ebenso gibt es nun in einigen Einrichtungen in neu abzuschließenden Betreuungsverträgen einen Passus, der derartige Gebühren ermöglicht. Sie werden bisher aber noch nicht erhoben.“ Der stetig wachsende, nicht gedeckte Bedarf an Betreuungszeiten könne aber womöglich dazu führen, dass Eltern Abholzeiten nicht mehr einhielten und solche Gebühren dann fällig würden.

Dass Abholzeiten manchmal nicht eingehalten würden, weil schlichtweg die Betreuungszeit nicht reiche, darauf weist der Ludwigsburger Gesamtelternbeirat für städtische Kitas hin – nicht, weil Eltern zu wenig Betreuungszeit gebucht hätten, sondern weil die benötigte schlichtweg nicht zur Verfügung stehe, sagt GEB-Mitglied Heide Schwarze. „Wer eine 40-Stunden-Arbeitswoche hat und noch zur Kita fahren muss, dem reicht es manchmal nicht. Und Eltern sagen manchmal lieber eine ungünstig gelegene Kita oder eine Betreuungszeit zu, die nicht optimal passt, als überhaupt keinen Kitaplatz zu bekommen. Oder sie haben zwei Kinder in verschiedenen Kitas, weil sie nicht beide in derselben unterbekommen haben.“ Grundsätzlich könne der GEB die Verspätungsgebühr aber nachvollziehen.

Ob Ludwigsburg damit Einnahmen in großem Stil erzielt, ist ohnehin fraglich: Derzeit tritt notorisches zu spät Abholen stadtweit in fünf bis zehn Fällen pro Jahr auf.

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