Ein dutzendfach vorbestrafter Neonazi entsetzt mit seinen Attacken in der Berliner S-Bahn einen ganzen Waggon – vor einer Migrantenfamilie entblößt er sich dann. Das Gericht verurteilt ihn wegen Volksverhetzung, ist aber überzeugt, dass auch das nicht helfen wird.

Berlin - Es dauert nur ein paar Sekunden, da wird es still in dem Wagen der Berliner S-Bahn. Es ist Viertel vor zehn an einem Augustabend, der Zug fährt aus der Stadtmitte Richtung Osten, das Abteil ist ziemlich voll. Mit im Waggon: eine Familie, der man ansieht, dass sie ausländische Wurzeln hat. Manche Passagiere schauen zu Boden, Angst breitet sich aus. Sie wird verbreitet von zwei Männern, die gerade das Abteil betreten haben. Sie sind laut, sie sind betrunken, und sie brüllen Sprüche wie: „NSD, NSD, NSDAP!“

 

So schildern es später Zeugen, die im Wagen waren. Und so räumt es auch Christoph S. ein – er ist einer der beiden Männer, und derzeit muss er sich in dem Fall vor dem Berliner Landgericht verantworten: wegen Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Verstoßes gegen die Führungsaufsicht. Zwei weitere Taten werden auch verhandelt.

Hitlergruß und Herrenrasse

Als die Männer die Migrantenfamilie sehen, fallen ihnen gleich noch mehr Sprüche ein: „Ihr habt dreckiges Blut“ zum Beispiel, „Wir sind die Herrenrasse“ oder „Ihr seid keine Arier“. Die Hände der Männer gehen immer wieder hoch zum Hitlergruß. Wenn der Zug an einer Station hält und die Türen sich öffnen, dann tritt einer auf den Bahnsteig und brüllt „Sieg Heil“. Niemand greift ein, alle wollen nur, dass es vorbeigeht. Es geht aber nicht vorbei – erst ein paar Stationen später, als ein Passagier auf einem Bahnsteig zwei Sicherheitsleuten Zeichen gibt, die dann eingreifen. Vorher aber öffnet einer der Männer noch seine Hose, zieht sie herunter und geht in Richtung der kleinen Familie – eine Frau, zwei Kinder. Er zeigt ostentativ seinen Hintern, fasst sich ans Genital. Und seinen Begleiter hört eine Zeugin sagen: „Du willst doch die jetzt nicht anpissen? Die haben deine Pisse nicht verdient.“

Ein entblößtes Hinterteil als Zeichen der Missachtung?

Es ist der Bericht über diese angebliche Entgleisung, die kurz nach der Tat im Polizeibericht erwähnt wird und die bundesweit Schlagzeilen macht: Ein Neonazi uriniert auf eine Migrantenfamilie. Man hat ja schon viel gehört in den vergangenen Jahren. Aber das noch nicht. Der Fall erntet also deshalb gewaltiges öffentliches Interesse. Allerdings steht der Vorwurf nicht mehr explizit in der Anklage – denn es ist den Ermittlern nicht gelungen, jene Familie, die fluchtartig die Bahn verließ, zu finden. Und kein Zeuge kann mehr mit Sicherheit sagen, ob die Sache mit dem Urinieren stimmt.

Christoph S. sitzt schweigend da, ein blasser 33-Jähriger, weißer Kapuzenpulli, die Haare kleben am Kopf, das grünliche Schwarz zweier Tätowierungen schimmert im Nacken und auf den Knöcheln der rechten Hand. Sein Verteidiger liest eine Erklärung vor, die zwar die Volksverhetzung und den Hitlergruß einräumt, aber in der Feststellung gipfelt, die Hose sei dem Angeklagten nur heruntergerutscht.

Ein Routinier auf der Anklagebank

Christoph S. ist Routinier auf der Anklagebank. 21 Einträge im Strafregister hat der Mann aus Thüringen, es fängt an mit einer zweifachen Vergewaltigung, geht weiter mit Diebstählen, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung und immer wieder Volksverhetzung. Immer ist S. betrunken, immer deshalb vermindert schuldfähig. Sein Fall zeigt, wie hilflos eine Justiz bei solchen Tätern mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln ist: Geldstrafe, Freiheitsstrafe zur Bewährung, Bewährungshelfer, Widerruf, Gefängnis, Zwangsunterbringung zu einem Entzug, Freiheitsstrafe, ein gerichtliches Trinkverbot, Führungsaufsicht. Gegen alles verstößt S. wieder und wieder, eine Tat reiht sich an die nächste. Es spricht im Moment viel dafür, dass es so weitergehen wird.

Zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt die Richterin den Angeklagten. Sie ringt bei ihrer Begründung um Worte, als sie schildert, wie der Mann einen ganzen Wagen voller Erwachsener in eine „vollständige Erstarrung“ versetzte. Der Vorwurf mit dem Anpinkeln kann nicht erhellt werden, dass der Angeklagte sich absichtlich entblößt hat, hält sie für erwiesen. Es komme, so sagt die Richterin, am Ende gar nicht darauf an. Es ziehe ihr angesichts des Strafregisters fast die Schuhe aus, auch, weil der Angeklagte kein Fünkchen Einsicht erkennen lasse. Da sagt Christoph S. doch etwas. Er will das Urteil nicht hinnehmen.