Die rechtliche Würdigung des Stuttgarter Klinikumskandals um überhöhte Abrechnungen bei 371 libyschen Kriegsverletzten befindet sich nach 45 Verhandlungstagen auf der Zielgeraden. Die 20. Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Hans-Jürgen Wenzler hat am vergangenen Dienstag das bisherige Prozessgeschehen gewürdigt: Aus ihrer Sicht ist die Beweisaufnahme beendet und die Täuschung des Kostenträgers bei Abrechnungen durch das Klinikum nachgewiesen.
Die Rollen sind klar verteilt: Das Gericht sieht die libysche Botschaft, von der 2013 rund 19 Millionen Euro für die Behandlung der Verletzten aus der Stadt Misrata ans städtische Klinikum überwiesen worden waren, als Opfer. Die Täterrolle ist für die drei angeklagten Patientenbetreuer in unterschiedlicher Ausprägung reserviert – sowie für ihre Komplizen in der Internationalen Abteilung des Klinikums (IU). Noch unklar ist, inwieweit die Verwaltungsspitze des städtischen Hauses Verantwortung trägt. Gegen sie wird auch ermittelt, Anklage wurde aber bisher nicht erhoben.
Gericht hält viel von Aussagen eines Angeklagten
Das Gericht stützt sich bei ihrer vorläufigen Einschätzung auf eine „breite Tatsachengrundlage“. Als hilfreich hat sich dabei die teils als Geständnis gewerteten Aussagen des Ex-IU-Abteilungsleiters sowie jenes angeklagten Patientenbetreuers erwiesen, den die Kammer als Informanten mit ausgeprägtem Erinnerungsvermögen schätzen gelernt hat – eine Stärke, die bei vielen Zeugen aus dem Klinikum schmerzlich vermisst wurde.
Für einen seit 29 Monaten in Untersuchungshaft sitzenden Patientenbetreuer aus Hamburg waren das keine guten Nachrichten. Zumal das Gericht auch davon Abstand genommen hat, den damaligen Chef des Kriegsversehrtenkomitees zu vernehmen, von dem sich der Verteidiger Martin Stirnweiss Entlastung für seinen Mandaten versprochen haben dürfte. Der Bürgerkriegskämpfer aus Libyen hätte, so Stirnweiss, erklären können, dass es sich im Klinikumsfall nicht um Betrug oder Untreue handele, sondern um „den schwierigen Rahmenbedingungen geschuldete Abläufe, die stetiger Anpassung bedurften“.
Gericht hält es für sinnlos, libyschen Drahtzieher zu vernehmen
Sie werte die Sache anders, teilte die Kammer mit. Den Komiteechef zeitnah in den Zeugenstand zu holen sei zudem aussichtslos. Stirnweiss ärgert das. Er sagt: „Der arabische Teil der Geschichte wurde überwiegend aus Praktikabilitätsgründen bereits in der Ermittlung ausgespart.“ Deshalb sei der Eindruck entstanden, sein Mandant sei der „vorsätzliche Bestimmer“ gewesen. Tatsächlich habe er nur die Rolle eines Informations- und Sprachmittlers zwischen Komitee und Klinikum eingenommen. Das soll nun ein anderes libysches Komiteemitglied bezeugen; der Mann lebt in Kairo.
Das Gericht teilt diese Einschätzung nicht und verweist auf eine E-Mail, in der der Angeklagte prahlt, er habe den Libyer auf den Chefposten gehoben und könne ihn nach Belieben ersetzen. Er wurde sogar noch deutlicher: Der Mann müsse ihn sogar fragen, ob er auf die Toilette dürfe.
Provisionszahlungen sollen unstrittig sein
Das Gericht ist davon überzeugt, dass sich die Angeklagten mit dem Komiteechef und dem IU-Abteilungsleiter im Jahr 2013 auf das Klinikum als „Portalkrankenhaus“ verständigt hatten, das die Patienten entweder versorgt oder in andere Hospitäler überweist, in jedem Fall aber für die Logistik (Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld) und die kompletten Abrechnungen zuständig ist. Betreuer und Komiteechef sollten ein Viertel der 18,9 Millionen Euro einstreichen. Für die Kammer ist wichtig, dass es darüber keine „klare Vereinbarung“ gab. Das sei sogar bewusst offengeblieben, um Provisionen und andere Zahlungen zu verschleiern. Das galt vor allem für 2,2 Millionen Euro Taschengeld. Die Auszahlung durch das Klinikum bewertet das Gericht deshalb als „rechtsgrundlose Zahlung“ aus dessen Vermögen.
Von Taschengeld für die Patienten sei bis zu deren Ankunft 2013 keine Rede gewesen, weil solche Leistungen üblicherweise die Botschaften übernehmen. Das Versehrtenkomitee hatte aber seinen Landsleuten in der Vertretung in Berlin nicht über den Weg getraut. Für die Staatsanwaltschaft waren die Komiteemitglieder nicht vertrauenswürdiger; sie bezweifelt, dass die Millionen aus der Klinikumskasse den Weg zu den Patienten fanden. Der Großteil könnte an den Händen der Betreuer kleben geblieben sein.
Vertrag sah kein Spesenrittertum vor
Die hohen Sonderausgaben waren laut Gericht nicht Bestandteil des vom libyschen Botschafter unterzeichneten Kooperationsvertrags. Um sie dennoch zu finanzieren, seien die Beteiligten zur Täuschung gezwungen gewesen. Besonders ins Auge fiel den Ermittlern dank Mailverkehr der Versuch, eine Million Euro für „Sonstiges“ in den Behandlungsrechnungen von 83 Patienten zu verstecken. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der für die Prüfung dieser Rechnungen verpflichtete Kontrolleur fleißig assistierte.
Aufgeflogen war die Täuschung, weil einer deutschen Buchprüferin in der Botschaft eine zurückdatierte Vereinbarung für eine „All-inclusive-Lösung“ aufgefallen war. Sie hatte nach fruchtlosen Diskussionen mit den Verantwortlichen Anzeige erstattet und weitere Auszahlungen verhindert, so dass das die IU in Schieflage geriet – und das Klinikum zehn Millionen Euro Verlust auswies.