Zwei Frauen kamen in Ludwigsburg ums Leben. Am Freitag beginnt der Prozess gegen die mutmaßlichen Raser. Die Anklage lautet auf Mord – darauf kommt es vor Gericht an.
Einer der aufsehenerregendsten Mordprozesse des Jahres beginnt am Freitag, 5. Dezember, im Landgericht Stuttgart. Drei junge Männer müssen sich verantworten, weil sie im März auf der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg ein illegales Rennen gefahren haben sollen. Zwei junge Frauen kamen damals ums Leben: die 23-jährige Merve und die 22-jährige Selin – die Bestürzung über ihren Tod war groß.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage wegen Mordes in zwei Fällen – ein Schritt, der nur in besonders gravierenden Raser-Fällen vorgenommen wird und bundesweit Beachtung finden dürfte. Die Debatte um Raserei mit Todesfolge hat in Deutschland seit dem sogenannten Kurfürstendamm-Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2017 eine neue Dimension erreicht. Dort wurde erstmals ein illegales Rennen als Mord eingestuft. Seither haben Gerichte in mehreren Städten ähnliche Entscheidungen getroffen – jedoch immer einzelfallbezogen.
Mord oder nicht – das war bei dem Berliner Fall lange strittig. Die beiden Raser hatten sich in der Nacht des 1. Februar 2016 ein spontanes Rennen über den Kurfürstendamm geliefert, bei dem einer mit bis zu 170 Kilometer pro Stunde ein Auto rammte. Dessen Fahrer, ein pensionierter Arzt, starb noch am Unfallort. Der Rechtsweg zog sich jedoch hin. Erst 2022 bestätigte das Bundesverfassungsgericht endgültig, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe zulässig ist.
Fahrlässigkeit oder Mord? Oft entscheiden Details
Auf der anderen Seite gibt es Urteile, in denen trotz hoher Geschwindigkeit und riskanter Manöver nur Fahrlässigkeit angenommen wurde. Der wohl bekannteste Fall der Region ereignete sich am 6. März 2019 in Stuttgart, als ein junges Paar nach der Arbeit aus dem Ufa-Kinopalast fuhr und von einem 550 PS-starken gemieteten Jaguar erfasst und getötet wurde. Dessen 21-jähriger Fahrer Mert T. wurde nicht wegen Mordes verurteilt. Oft entscheiden kleine Details über die juristische Einordnung.
Was die Angeklagten nun im vorliegenden Ludwigsburger Fall im damaligen Alter von 34, 32 und 25 Jahren bewegt haben könnte, das Leben anderer Menschen aufs Spiel zu setzen, und wie es zum Tod der Frauen kam, nimmt das Landgericht Stuttgart unter die Lupe. Die 19 anberaumten Verhandlungstage werden voraussichtlich bis April nächsten Jahres dauern.
Zur Erinnerung: Der Unfall ereignete sich am Abend des 20. März 2025. Nach Darstellung der Ermittler trafen sich die drei Männer für ein erstes Beschleunigungsduell im Bereich Bahnhofstraße, Uhlandstraße und Schillerstraße – jeder mit seinem eigenen Wagen.
Nach einer Pause auf einem Parkdeck sollen sich laut Staatsanwaltschaft zwei der Angeklagten auf der Schwieberdinger Straße das Duell mit dem tödlichen Ausgang geliefert haben – der 25-Jährige habe die Raserei auf einem Beifahrersitz unterstützt. Auf Höhe der Aral-Tankstelle prallte ein PS-starker Mercedes mit dem Auto der beiden Frauen zusammen.
Gutachten werden im Prozess eine große Rolle spielen
Im Zentrum des Prozesses dürfte die Frage stehen, wie sich die Fahrer vor dem Zusammenstoß verhielten. Maßgeblich könnten unter anderem sein:
- Die exakte Geschwindigkeit kurz vor der Kollision
- Die Sicht- und Verkehrsverhältnisse auf der Schwieberdinger Straße
- Mögliche Indizien für ein Rennen – Beschleunigungsduelle, aggressives Nebeneinanderfahren, Spurwechsel
- Die Reaktionen der Fahrer in der letzten Sekunde: Versuchten sie auszuweichen oder zu bremsen?
Mord oder doch „nur“ fahrlässige Tötung in Folge des Rennens – das ist die juristische Frage in diesem Fall. Man kann davon ausgehen: Je deutlicher die Gutachten zeigen, dass die Angeklagten die Gefahr erkannten und dennoch weitermachten, desto eher wird das Gericht einen bedingten Vorsatz annehmen.