Bis jetzt können sich in Deutschland Betriebe nicht strafbar machen. Einige Bundesländer mit Nordrhein-Westfalen an der Spitze wollen das ändern. Kurzfristig stehen die Chancen dafür nicht gut. Doch das Bußgeldrecht könnte verschärft werden.

Wirtschaft: Ulrich Schreyer (ey)

Stuttgart - Ein Autobauer hat dafür gesorgt, dass die Diskussion wieder an Fahrt gewinnt: Seit dem VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte wird wieder intensiver darüber diskutiert, ob statt einzelner Manager auch Unternehmen bestraft werden sollten, wenn sie sich nicht an geltendes Recht halten. Dass es Unrecht ist, wenn VW Kunden und Öffentlichkeit mit falschen Angaben täuscht, daran gibt es keinen Zweifel. Und in den USA drohen VW deswegen Strafen in Milliardenhöhe.

 

Nicht so in Deutschland. Hat das Unternehmen einen Schaden angerichtet, muss es dafür natürlich geradestehen. In den USA aber wird nicht nur eine Art Wiedergutmachung verlangt. Bestraft wird das Unternehmen auch für verbotenes Handeln. Dies soll künftig nach dem Willen einzelner Bundesländer auch in Deutschland so sein. Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat bereits 2013 einen Entwurf für ein Unternehmensstrafrecht vorgelegt – unterstützt von einer Mehrheit seiner Länderkollegen. „Wir brauchen dringend ein richtiges Unternehmensstrafrecht, um gegen schwere Wirtschaftskriminalität vorzugehen“, ist Kutschaty bis heute überzeugt.

Es geht nur um eine Ordnungswidrigkeit – Peanuts

Während Manager als natürliche Personen strafrechtlich belangt werden können, wird gegen „juristische Personen“ wie Unternehmen nur ein Bußgeld verhängt. Dies ist zwar keine gänzlich stumpfe Waffe, in der Regel ist die Höhe aber auf zehn Millionen Euro begrenzt – „Peanuts“, wie ein Sprecher des Düsseldorfer Justizministeriums meint. Dass ein Bußgeld verlangt und keine Strafe ausgesprochen wird, ist der deutschen Rechtssystematik geschuldet – Bußgelder werden für ein Vergehen verhängt, das lediglich als „Ordnungswidrigkeit“ eingestuft wird, nicht als Straftatbestand. Wäre also ein Unternehmen ein Einbrecher, müsste es nur die zerbrochene Fensterscheibe ersetzen. Es würde aber nicht für den verbotenen Einbruch zur Rechenschaft gezogen. Doch genau darauf zielt die Initiative aus Nordrhein-Westfalen ab: auf eine Schärfung des Bewusstseins dafür, was erlaubt und was verboten ist – deswegen auch auf eine Strafe für eine verbotene Tat. Und auf eine entsprechende Reaktion: „Wir wollen Veränderungen im Verhalten von Unternehmen“, sagt der Sprecher des Justizministeriums. Gerade die Struktur von Unternehmen könne nämlich einzelne Mitarbeiter zu Straftaten veranlassen, etwa in dem auf diese Druck ausgeübt werde.

Der Sprecher nennt noch ein zweites Argument für ein Unternehmensstrafrecht: Bei einer Ordnungswidrigkeit steht es im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob sie Ermittlungen aufnimmt. Liegt dagegen ein hinreichender Verdacht auf eine Straftat vor, muss der Staatsanwalt ermitteln, ob er will oder nicht. Den Behörden wäre also eine weitaus schärfere Waffe in die Hand gegeben. Doch dass es so weit kommt, ist zumindest für diese Legislaturperiode unwahrscheinlich.

Die Landesregierung will kein Strafrecht für Firmen

„Die SPD will, die CDU will nicht“, sagt ein Beobachter des Tauziehens. Baden-Württemberg übrigens gehört zu den Bundesländern, die der Initiative aus Düsseldorf die Unterstützung versagen: Das geltende Recht sei mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich geeignet, Fehlverhalten „wirksam zu sanktionieren“, erklärt das Stuttgarter Justizministerium unter Rainer Stickelberger (SPD). Darüber bestehe auch Einigkeit mit dem von Nils Schmid, ebenfalls SPD, geleiteten Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Und ob Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mitzieht, erscheint ebenfalls fraglich. Das sei rechtspolitisches Neuland, heißt es aus Berlin, „wir sind im Augenblick dabei zu prüfen, wie man das umsetzen könnte“. Denkbar jedenfalls sei auch eine Verschärfung des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Den Befürwortern eines Unternehmensstrafrechts schlägt massiver Widerstand entgegen. Dies aus mehreren Gründen: „Wer das Unternehmen bestraft, der bestraft Eigentümer und Mitarbeiter, die häufig gar nichts für ein Fehlverhalten eines Managers oder Einzeltäters können“, meint Stephan Wernicke, Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Mit ihrer Ablehnung steht die Organisation der Industrie- und Handelskammern nicht alleine da: Auch die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, der mehrere Spitzenverbände angehören, spricht sich in einem Positionspapier gegen ein Unternehmensstrafrecht aus.

Anreiz oder Zwang?

Auch der Hinweis auf andere Länder mit Unternehmensstrafrecht ist für Wernicke kein überzeugendes Argument. Andere Länder hätten meist kein Ordnungswidrigkeitenrecht in unserem Sinne, wir dagegen „nur eine andere Regelung für das gleiche Problem“ – wobei etwa eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro für viele Unternehmen durchaus „signifikant“ sei. Wernicke begrüßt indessen, dass mit Compliance-Maßnahmen eine Strafe gemildert oder ganz wegfallen kann. Dies aber könne auch im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts geregelt werden; ein Unternehmensstrafrecht sei dafür nicht erforderlich. „Wir wollen Anreiz, keinen Zwang.“

Michael Kubiciel, Strafrechtsprofessor an der Universität Köln, indes meint, das geltende Ordnungsstrafrecht sei „nicht effektiv“. Auch weil der Begriff Bußgeld ein rechtswidriges Verhalten nicht deutlich genug anprangere: „Da denkt mancher an einen Strafzettel für falsches Parken.“ Dass ein Unternehmensstrafrecht möglicherweise die Falschen bestrafe, lässt Kubiciel nicht gelten: „Bei jedem Schadensersatz trifft es auch Mitarbeiter und Aktionäre.“ „Und wenn man den Familienvater ins Gefängnis steckt, bestraft man auch die ganze Familie.“ Kubiciel indes glaubt nicht an eine „große Lösung“. Es werde wohl versucht, die Probleme mit einer strengeren Buße zu regeln. Das muss nicht alles sein: Nach Ansicht von Stephan Grüninger, Professor an der Hochschule Konstanz, sollten den Unternehmen vor allem Anreize für Compliance-Regelungen geboten werden – die dann auch Bußgelder oder Strafen mindern könnten.