Straftäter Land plädiert für unbefristete Einreisesperren
Die EU möchte das Wiedereinreiseverbot für abgeschobene Straftäter reformieren. Baden-Württemberg stellt sich gegen die Pläne – nicht nur mit Blick auf den Mord an Rouven Laur.
Die EU möchte das Wiedereinreiseverbot für abgeschobene Straftäter reformieren. Baden-Württemberg stellt sich gegen die Pläne – nicht nur mit Blick auf den Mord an Rouven Laur.
Seit ein paar Tagen ist das Urteil gegen Sulaiman A. rechtskräftig. Der Mörder des Polizisten Rouven Laur ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld für das Attentat am 31. Mai 2024 fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft zur Bewährung nach 15 Jahren kommt für Sulaiman A. aufgrund des Strafmaßes nicht in Frage. Irgendwann einmal wird aber auch dieser Straftäter entlassen werden und mutmaßlich nach Afghanistan abgeschoben werden. Die Frage ist wann.
Grundsätzlich hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, von einer weiteren Vollstreckung der Freiheitsstrafe abzusehen, um den Verurteilten abzuschieben. Dazu sollte mindestens die Hälfte der Freiheitsstrafe verbüßt worden sein. Bei Urteilen, die auf lebenslang lauten, ist das meist nicht der Fall- nicht bevor mindestens 15 Jahre der Strafe verbüßt worden sind. Die Vollstreckung der Reststrafe kann angeordnet werden, wenn der Verurteile nach seiner Abschiebung nach Deutschland zurückkommt.
In der Regel werden abgeschobene Straftäter mit einer Wiedereinreisesperre belegt. Nach der aktuellen deutschen Rechtslage sind bei besonders schweren Straftätern auch unbegrenzte Wiedereinreisesperren zulässig. Das ergibt sich aus § 11 Abs 5b des Ausländergesetzes und könnte dereinst bei Fällen wie Sulaiman A. Anwendung finden. Genau diese Regel steht nun aber zur Disposition. Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges ist daher in Brüssel vorstellig geworden, um eine Änderung der bisherigen Planung zu erreichen.
Ein Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, dass Einreiseverbote künftig befristet sein sollen, und zwar auf höchstens zehn Jahre. Nur mit einer Einzelfallprüfung soll danach eine Verlängerung um weitere fünf Jahre möglich sein. „Ich erkenne keinen Grund, warum unionsrechtlich kein unbefristetes Einreiseverbot möglich sein sollte“, sagt Gentges.
Ihre Bedenken hat die CDU-Politikerin dem EU-Kommissar für Inneres und Migration, dem Österreicher Magnus Brunner, mitgeteilt. Gentges steht damit nicht alleine, auch die dänische Ratspräsidentschaft hat Änderungswünsche an dem Papier der Kommission zum Ausdruck gebracht. „In bestimmten Fällen muss klar sein, dass ein lebenslanges Europa-Verbot gilt“, sagt Gentges. Brüssel müsse „mehr möglich machen, nicht weniger“.