Das Strafverfahren gegen die Großmetzgerei Dietz aus Bietigheim-Bissingen wegen Steuerhinterziehung ist eingestellt worden. Die Angeklagten müssen Steuern in Höhe von 240 000 Euro nachzahlen.

Bietigheim-Bissingen - Das Strafverfahren gegen die Großmetzgerei Dietz aus Bietigheim-Bissingen wegen Steuerhinterziehung ist eingestellt worden. „Das ist weder ein Freispruch noch ein Urteil“, erläuterte der Vorsitzende der Wirtschaftskammer, am Stuttgarter Landgericht, Richter Hans-Jürgen Wenzler: „Das muss man aushalten.“ Der Hauptangeklagte Wilhelm Dietz und seine Lebensgefährtin müssen im Gegenzug Steuern in Höhe von 240 000 Euro nachzahlen sowie ein Bußgeld von insgesamt 50 000 Euro zahlen.

 

Summe zu hoch

Dietz beteuert weiterhin seine Unschuld. Er unterstellte der Steuerbehörde erneut ein „menschenverachtendes“ Gebaren. Die Ermittler seien mit „Psychoterror“ gegen seine Familie vorgegangen: „Die Grenzen des Rechtsstaates wurden überschritten.“ Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass sich mehr als 95 Prozent der gegen ihn erhobenen Vorwürfe in Wohlgefallen aufgelöst hätten. Er betrachte sich mit dieser Verfahrenseinstellung als „nicht bestraft, sondern rehabilitiert“.

Als einen Grund für die Einstellung nannte das Gericht die überlange Verfahrensdauer. Seit 2008 wird gegen die Firmeninhaber ermittelt, Streitgegenstand ist die Geschäftsführung von 2003 bis 2008. In diesen Jahren, so der ursprüngliche Vorwurf der Steuerfahndung, sollen die Angeklagten das Finanzamt um gut fünf Millionen Euro betrogen haben. Das schwebende Verfahren habe dazu geführt, dass die Banken bei Dietz die Daumenschrauben angezogen hätten. Auch darum sei eine Einstellung sinnvoll, so das Gericht. Zumal die Kammer zu der Ansicht gelangt war, dass die angenommene Millionensumme viel zu hoch gegriffen sei, weil die Fahnder Erkenntnisse aus dem Geschäftsfeld Catering und Imbissbuden auf alle Sparten der Metzgerei übertragen hätten.

Auch eine Fortsetzung des Prozesses hätte darum nicht mehr Aufklärung und damit auch nicht die nötigen Beweise für eine Hinterziehung in größerem Rahmen erbracht. Der Fall sei aufgrund der besonderen Situation der Großmetzgerei besonders verzwickt. Weil es kaum Betriebe gebe, die mit dem Dietz’schen vergleichbar seien, fehlten den Steuerexperten Vergleichswerte: „Es gibt dafür keine Richtwerte.“ Wenzler stellte aber auch klar, dass eine Fortsetzung des Prozesses kaum zu einem Freispruch geführt hätte: „Es bestand weiterhin ein hinreichender Verdacht, dass Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuer hinterzogen worden sind.“ Die Firmenchefs hätten allzu oft gegen die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen, Lieferscheine und Abschlagszahlungen verstoßen.

Kein Siegel am Tresor

Die Staatsanwältin erinnerte in einer langen Aufzählung unter anderem daran, dass „die Kasse auffallend oft nicht funktioniert“ habe, dass sehr viele Rechnungen im Hause Dietz im Nachhinein ausgestellt oder kurzerhand überschrieben worden waren. Außerdem sei ein Siegel, das die Steuerfahndung an einem Tresor angebracht hatte, auf rätselhafte Weise verschwunden. Verdächtig sei außerdem gewesen, dass es eine Trennung der Kunden gegeben habe: Eine Gruppe musste stets in bar zahlen, während andere ihre Schulden an der Registrierkasse im Laden zahlten.

Von „falschen Verdächtigungen“, wie von Dietz auf dessen Homepage behauptet, könne keine Rede sein, so die Staatsanwältin. Der Vorsitzende Richter riet Dietz zu mehr Selbstkritik statt „Kampfgeheul“.