Wer nach den Ferien etwa aus der Türkei oder Kroatien zurückkehrt, muss nur ein negatives Testergebnis aus dem Urlaubsland vorweisen. Vorausgesetzt, er schläft nicht im Hotel, sondern bei Verwandten.

Nachrichtenzentrale: Nadia Köhler (nl)

Stuttgart - Familien, die in den Pfingstferien ihre Verwandten in einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet besuchen, müssen nach dem Urlaub nicht in Quarantäne. Wer also etwa seine Verwandten in Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Türkei oder im Kosovo besucht und bei den Verwandten wohnt, muss bei der Einreise nach Baden-Württemberg lediglich ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis aus dem Urlaubsland vorweisen.