Werden Gebühren erstattet?

100 Euro für zwölf Monate haben Anwohner gezahlt für ein Ticket, mit dem sie den ganzen Tag einen der 66 öffentlichen Stellplätze in dem Gebiet nutzen können. Diese sollen anteilig erstattet werden, allerdings erst von dem Zeitpunkt an, an dem die Verkehrsschilder abgebaut sind. Ansprüche können auch erst von da an geltend gemacht werden. Wer beispielsweise das Ticket sechs Monate zuvor gekauft hat, erhält die Hälfte des Geldes wieder. Wer es erst einen Monat zuvor gekauft hat, bekommt 91,70 Euro erstattet.

 

Auswirkungen auf andere Quartiere?

Dazu gibt es ein klares „Nein“ seitens der Stadt. Das Urteil betreffe nur das eine Gebiet. „Das Parkproblem in der Stadt, besonders rings um die Altstadt, lässt sich aber nicht mit einer Parkscheibe lösen“, gibt der Erste Bürgermeister zu. Der Parkdruck sei groß. Dazu gesellten sich weitere Probleme. „Die Tiefgarage unter der Altstadt wurde in den 80er Jahren unter ganz anderen Voraussetzungen gebaut. Die Motorisierung war damals doppelt so groß“, sagt Vonderheid.

Zudem beobachte man immer wieder, dass Anwohner in oder um die Altstadt herum ihre privaten Stellflächen vermieten, „dann aber erwarten, dass sie auf der Straße kostenlos parken können“. Oder Garagen würden als Abstellkammern oder Hobbyraum genutzt. Anwohner müssten zudem auf ihrem eigenen Grundstück genügend Stellplätze für ihre Autos bereitstellen. „Es kann nicht sein, dass man das   eigene Parkplatzproblem sozialisiert“, kritisiert der Erste Bürgermeister. Bei Bauprojekten, etwa auf dem ehemaligen Bausparkassengelände oder auf dem Postareal, achte die Stadt darauf, dass genügend Parkflächen eingerichtet würden. „Da gehen wir sogar darüber hinaus, was das Land fordert“, sagt Vonderheid. Die Landesbauordnung sieht beispielsweise einen Stellplatz pro Wohnung vor. Die Stadt fordert von Bauherren 1,5 Stellplätze.