Auf den Bundesstraßen im Rems-Murr-Kreis soll Tempo 100 gelten, in den Tunneln sogar nur Tempo 80 – das hat die SPD-Fraktion im Kreistag beantragt. Doch dies ist aus Sicht des Regierungspräsidiums Stuttgart nicht möglich, weil die Rechtsgrundlage fehlt.

Waiblingen - Das Tempolimit auf den Bundesstraßen im Kreis ist ein kommunalpolitischer Dauerbrenner. „Ich kenne das Thema seit 30 Jahren“, sagte der FDP-Kreisrat Jürgen Hofer. Albrecht Ulrich von den Freien Wählern erinnerte sich an vergangene Bürgermeisterzeiten, als er mit Amtskollegen gar im Verkehrsministerium des Landes vorstellig wurde, um für eine Temporeduzierung auf der B 29 zu werben. Gebracht haben die früheren Vorstöße nichts, genauso wenig wie ein entsprechender Haushaltsantrag der SPD-Fraktion, der im Umwelt- und Verkehrsausschuss abschlägig beantwortet wurde.

 

Mehr Sicherheit auf B14 und B29

Gefordert wird in dem Antrag, das Tempo auf den Bundesstraßen 14 und 29 durchgehend auf 100 Stundenkilometer und in den Tunnelabschnitten auf 80 Stundenkilometer zu reduzieren. Das Ziel: die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Emissionen zu verringern. Zu entscheiden habe über den Antrag das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Verkehrsbehörde, heißt es im Bericht der Kreisverwaltung: „Wir sind grundsätzlich nicht zuständig“, sagte der Landrat Richard Siegel.

Das Regierungspräsidium wiederum lehnt den Antrag ab, weil keine Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Temporeduzierung bestehe. Die zulässige Geschwindigkeit könnte begrenzt werden, wenn zum Beispiel eine Gefahrenlage bestehe. Anlässlich des Haushaltsantrags sei ein aktuelles Unfalllagebild entlang der B 14 und 29 beim Polizeipräsidium Aalen angefordert worden: „Die Auswertung ergab in den auf 120 Stundenkilometer beschränkten Teilabschnitten auf dem Kreisgebiet keine Auffälligkeiten im Vergleich zu den niedriger beschränkten Teilbereichen“, heißt es in dem Bericht.

Tempo-Flickenteppich auf B14 und B29

Eine Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit könne außerdem aus immissionsschutzrechtlichen Gründen angeordnet werden. Dem Regierungspräsidium liege jedoch derzeit für die betreffenden Teilabschnitte kein Nachweis vor, dass Grenzwerte für Lärm- oder Luftschadstoffe überschritten würden.

„Das bringt nichts, das Thema auf die Tagesordnung zu heben, wir müssen akzeptieren, dass wir nicht zuständig sind“, meinte Albrecht Ulrich. Er wünsche sich eine einheitliche Rechtsgrundlage, weil es bisher eine enorme Bandbreite an zulässigen Geschwindigkeiten gebe, sagte Jürgen Hofer. Einen Flickenteppich gebe es auch auf den Bundesstraßen im Kreis: „Alle paar Kilometer gilt eine andere Geschwindigkeit“, sagte SPD-Kreisrat Klaus Riedel, der die Ablehnung des Antrags bedauert.

So darf etwa am B-14-/B-29-Teiler nur 100 Kilometer in der Stunde gefahren werden – dort ist die Verkehrssicherheit durch die vielen Spurwechsel gefährdet. Relativ neu sind Tempolimits an der B-29-Anschlussstelle Schorndorf-Ost sowie an der B-14-Ausfahrt Winnenden-West/Leutenbach: Weil sich der Verkehr dort am frühen Abend meist staut, gilt zwischen 16 und 18 Uhr Tempo 80.