Streit am Esslinger Familiengericht Die Chronologie einer Eskalation

Wenn Eltern ums Kind streiten, leidet dieses am meisten darunter. Foto: PantherMedia / /Ronalds Stikans

Sind Eltern heillos zerstritten, brauchen sie Hilfe von außen. Wenn dann auch noch die Behörden nicht sauber arbeiten, bleibt das Kindeswohl auf der Strecke. Die Chronologie einer Eskalation.

Reportage: Akiko Lachenmann (alm)

Am 3. Dezember 2021 spielen sich vor dem Amtsgericht Esslingen Szenen ab, wie man sie aus Mafiaprozessen kennt. Beamte der Sicherheitsgruppe Stuttgart fahren im abgedunkelten Mannschaftswagen vor. Auf einmal dürfen nur noch ausgewählte Personen das Amtsgericht betreten. An einem Seiteneingang des Gerichts wartet ein Wagen mit laufendem Motor. Dann erscheinen eine Richterin, eine Justizvollzugsbeamtin und die Person, die man abzuschirmen versucht: kein wichtiger Kronzeuge, sondern ein fünfjähriges Mädchen, das von einer Anhörung kommt. Hintergrund: ein erbitterter Streit der Eltern.

 

Wie konnte es so weit kommen?

In dieser Geschichte gibt es nur Verlierer: die Tochter, die größte Leidtragende, zerrissen zwischen den Eltern. Der Vater, der aus Verzweiflung gegen alles und jeden klagt. Behörden, die ihm offenbar Anlass dazu geben. Die Mutter, die sich aus Angst in Schweigen hüllt.

Der Vater „ermittelt“, weil er faule Ausreden vermutet

Bis September 2020 haben sich Christian L. und Monika I., die getrennt lebenden Eltern von Ida (alle Namen der Familienmitglieder geändert) ohne Hilfe einigen können, wer Ida wann betreut. Ida wohnt bei der Mutter, verbringt aber rund ein Drittel der Zeit beim Vater. Im Herbst 2020 kommt dann immer häufiger „etwas dazwischen“, berichtet Christian L. Weil er faule Ausreden vermutet, beginnt er „zu ermitteln“, wie er sagt. Er beobachtet ihr Haus, filmt aus der Ferne, überrascht sie sogar zweimal auf ihrem Grundstück, weswegen auch ein Verfahren gegen ihn läuft.

Er sei ein gebranntes Kind, erklärt der Vater sein Verhalten. Er habe zwei Söhne aus einer früheren Beziehung, die er sieben Jahre lang nicht gesehen habe. Damals habe er den „Lügen der Mutter“ nichts entgegensetzen können, sagt er. Das wolle er nicht noch mal erleben.

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Das Esslinger Jugendamt vermittelt: Im November 2020 einigt man sich darauf, dass der Vater die Tochter fast genauso häufig betreut wie die Mutter. Nur hält die Mutter die Termine „mal ein, mal nicht“, wie der Vater sagt, bis sie am Montag, 15. März 2021, nachdem Ida das Wochenende beim Vater verbracht hatte, den Kontakt komplett abbricht.

Was geschah am 15. März 2021? Dazu machen die Eltern widersprüchliche Aussagen. Monika I. äußert den Verdacht, dass etwas Verstörendes am Wochenende vorgefallen sei. Ida habe tags darauf in der Kita so viel geweint, dass sie das Kind bereits gegen Mittag habe abholen müssen. Der Vater, der Ida am Montagvormittag in die Kita fuhr, sagt, Ida habe nur geweint, weil die Mutter auf der Hinfahrt durchs laut gestellte Telefon mit der Polizei gedroht habe, aus Ärger, weil er spät dran war. Das Kind habe sich aber dann in der Kita von der Erzieherin rasch beruhigen lassen. Die Mutter habe Ida wie gewohnt am Nachmittag abgeholt.

Widersprüchliche Aussagen der Eltern

Die Mutter wird später in der ersten Anhörung vor dem Familiengericht mit ihrer Version begründen, warum sie die Tochter in den folgenden Wochen nicht mehr zum Vater ließ. Wer hier die Wahrheit sagt, scheint das Gericht, das laut Gesetz eine „Amtsermittlungspflicht“ hat, aber nicht zu interessieren. Statt den Kindergarten um Stellungnahme zu bitten, verlässt man sich auf „die fachliche Hilfe einer Verfahrensbeiständin“, wie aus der Stellungnahme des Gerichts hervorgeht.

Die Verfahrensbeiständin ist die offizielle Vertretung des Kindes vor Gericht – und teilt die Version der Mutter. Der Kindergarten will sich gegenüber der Zeitung zum 15. März nicht äußern. Aus einem Protokoll der Erzieherinnen zum Zustand von Ida geht allerdings hervor, Ida selbst habe von einem „lauten und extrem emotionalen Streit der Eltern am Telefon im Auto“ berichtet. So hatte es auch der Vater geschildert.

Jugendamt berät nur noch die Mutter

Dass Christian L. nach dem 15. März 2021 das Kind wochenlang nicht mehr sieht, scheint auch das Jugendamt hinzunehmen. Statt die Mutter zu drängen, sich an die Vereinbarungen zu halten, lehnt es weitere Gespräche mit dem Vater ab und berät nur noch die Mutter. Erst durch eine Akteneinsicht, die Christian L. einklagt, erfährt er, wie die Mutter ihr Verhalten begründet. Das Jugendamt will dazu keine Stellung nehmen. Aus den Akten geht auch hervor, dass das Jugendamt ihr rät, in die Offensive zu gehen, da sie sich mit ihrem Verhalten „auf dünnem Eis“ bewege. Sie solle sich einen Anwalt nehmen und beim Familiengericht eine Regelung des Umgangs beantragen.

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Doch auch das Gericht kann nicht zur Entspannung der Lage beitragen. Die Richterin B. ordnet am 1. Juni 2021 zwar an, dass der Vater Ida künftig jedes zweite Wochenende plus einen Tag dazwischen betreuen darf. Ida wird ihn aber bis Mitte Juli nicht mehr sehen. Dieses Mal ist der 2. Juni 2021 der Tag, der dem Vater wohl zum Verhängnis wird. Seither habe das Kind Angst vor ihm, wird die Mutter dem Gericht später mitteilen.

Am 2. Juni – der Gerichtsbeschluss, der die künftige Regelung vorsieht, befindet sich noch auf dem Postweg – will Christian L. seine Tochter vom Kindergarten abholen. Monika I. kommt ihm jedoch wenige Minuten zuvor. Er wendet und fährt hinter ihr her. Sie fährt daraufhin zum Polizeiposten Oberesslingen, bittet um Hilfe, weil sie bedroht werde. Er folgt ihr ins Gebäude, um sich zu erklären, wie er sagt. Die Polizei schickt den Vater weg. Als er dann drei Tage später Ida abholen möchte, wie es der Gerichtsbeschluss vorsieht, holt die Mutter die Polizei. Wieder schickt diese ihn weg, mit der Begründung, die Tochter wolle nicht zu ihm.

Probleme bei der Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen

Auch an den folgenden Terminen sieht Christian L. die Tochter nicht. Wiederholt wendet er sich ans Gericht. Doch da die zuständige Richterin B. den ganzen Monat im Urlaub ist und auch nach ihrer Rückkehr nichts passiert, hat der Vater am Ende sechs Wochen lang keinen Kontakt zur Tochter.

Der Hamburger Familienrechtsexperte Matthias Bergmann sagt, dass die Mutter bei einem gerade erlassenen Gerichtsbeschluss „sehr schwerwiegende Gründe“ haben muss, damit dieser wieder abgeändert wird. „Sie muss nachweisen, alles in ihrer Macht Stehende getan zu haben, um ihren Part zu erfüllen.“ Andernfalls müsse das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen. Häufig verzichte dieses jedoch darauf. „Die Durchsetzung von Umgangsbeschlüssen stellt ein großes Problem im deutschen Familienrecht dar“, sagt Bergmann. Tatsächlich kommt die Mutter ungestraft davon. Das Gericht nimmt dazu nur indirekt Stellung: Ein Ordnungsgeld könne nur dann verhängt werden, wenn „ein schuldhafter Verstoß des verpflichteten Elternteils festgestellt wird“. Warum das hier nicht der Fall war, wird nicht klar.

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Spätestens jetzt wähnt der Vater alle Akteure gegen sich – und geht in die Offensive: Er erstattet Strafanzeige gegen Polizeibeamte wegen Nötigung, er fordert den Kindergarten zu Stellungnahmen auf, er leitet eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt wegen Untätigkeit ein, fordert eine neue Verfahrensbeiständin, stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin B., alles in Eigenregie. Die Anwaltskosten hätten ihn ruiniert, sagt er. 27 Verfahren hat er angestoßen – und mindestens so viele laufen gegen ihn.

Alle Beschwerden versanden. Was er dagegen erreicht, ist eine erhöhte Alarmbereitschaft allerorten. Keine Stelle wagt mehr, einfache Anfragen zu beantworten, nicht einmal der Pressesprecher der Polizei. „Ich mache mich sicherlich nicht beliebt“, räumt Christian L. ein. „Aber wenn ich nichts tue, verliere ich meine Tochter.“

Zwei Umgangspfleger werfen das Handtuch

Das Gericht beschließt nach der zweiten Anhörungsrunde, dass künftig ein Umgangspfleger das Kind von der Kita zu den Eltern bringt und Ida nur noch jedes zweite Wochenende zum Vater darf. In den kommenden vier Monaten verbringt sie immerhin zehn Wochenenden beim Vater, „völlig angstfrei“, wie er sagt. Angst bereitet er jedoch der Umgangspflegerin. Auch sie verklagt er, unter anderem, weil sie nicht, wie vereinbart, Idas Reisepass mitbringt, obwohl er ein Wochenende in Frankreich geplant hatte. Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof 2019 entschieden, dass in solchen Fällen der Pass herausgegeben werden muss. Die Frau lehnt daraufhin jede weitere Zusammenarbeit ab. Zum gleichen Konflikt kommt es mit ihrem Nachfolger, der nach wenigen Wochen ein ärztliches Attest vorlegt und das Amt niederlegt. Ein dritter Umgangspfleger wird nicht zur Verfügung gestellt. Der Drang des Vaters nach Gerechtigkeit hat zur Folge, dass er Ida am 7. November 2021 zum letzten Mal betreut.

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Am 3. Dezember 2021, als die Sicherheitsgruppe Stuttgart vor dem Amtsgericht anrückt, wird Ida das dritte Mal angehört. Der Vater fährt mit seiner Mutter hin, um das Kind kurz zu sehen. Weil er mit einem rüden Umgang rechnet, bittet er Beate Böhlen, die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, ihn zu begleiten. Sie wird Zeugin eines „martialischen Auftritts der Polizei“ und sieht eine „Kriminalisierung des Vaters“, wie sie sagt. „Wir wurden aus dem öffentlichen Bereich des Gebäudes regelrecht rausgedrängt, sogar die 80-jährige Mutter, trotz eisiger Kälte“, berichtet Böhlen.

Das Gericht begründet den Umstand mit den Corona-Auflagen bei mehreren zeitgleichen Verhandlungen. Die Sicherheitsmaßnahmen inklusive Durchsuchungen des Vaters erklärt es damit, dass der Vater einen „objektiv als Waffe geeigneten Gegenstand mit sich führte“. Tatsächlich trägt Christian L., der zu allergischen Schocks neigt, stets ein Notfallset bei sich, in dem sich auch ein kleines Skalpell befindet. „Das Notfallset hatte ich stets unaufgefordert am Eingang abgegeben.“

Am 10. Dezember 2021 setzt das Gericht den Umgang mit dem Vater aus, längstens sechs Monate, mit der Begründung, man wolle ein Gutachten abwarten. Ein schnelleres Wiedersehen erscheint unrealistisch. Denn der Vater hat im Oktober einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter gestellt – dieser habe persönliche Verbindungen zur Mutter, sagt er. Das Amtsgericht lehnt den Antrag ab, ebenso das Oberlandesgericht, das den Vater am 16. März darüber in Kenntnis setzt. Bis das Gutachten erstellt ist, dürften drei Monate vergehen.

Im Mai wird Ida mit ihrer Mutter in eine zwölf Kilometer entfernte Stadt ziehen. Ohne die Zustimmung des Vaters. Der Konflikt geht in die nächste Runde.

Besonderheiten am Familiengericht

Kindeswohl
 Das Wohl des Kindes ist ein entscheidendes Kriterium für den Ausgang von Familiengerichtsverfahren. Zu den Kriterien gehören laut dem Bürgerlichem Gesetzbuch neben dem Recht auf körperliche,geistige und seelische Unversehrtheit auch eine stabile und kontinuierliche Beziehung zu beiden Elternteilen.

Zeit
 Weil die Zeit Fakten schafft und in den meisten Fällen gegen den Elternteil spielt, der das Kind seltener betreut, verlangt der Gesetzgeber, dass Kindschaftssachen vorrangig und beschleunigt durchgeführtwerden. So muss das Gericht beispielsweise spätestens einen Monat nach Beginn eines Verfahrens die Beteiligten anhören.

Ermessen
 Nach Angaben von Familienrechtsexperten hat das Familiengericht im Gegensatz zu anderen Gerichten einen deutlich größeren Ermessensspielraum und entscheidet viel stärker mit Blick auf den jeweiligen Einzelfall. Dabei spielt das Wertesystem des zuständigen Richters oder der zuständigen Richterin eine erhebliche Rolle.

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