Stuttgart - Der Aufsichtsratsvorsitzende der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG, OB Fritz Kuhn, hat Vorstand und Betriebsrat aufgefordert, ihre Auseinandersetzungen untereinander zu regeln, anstatt ständig Gerichte zu bemühen. Kuhn sorgt sich um den guten Ruf der SSB, die in Zeiten drohender Fahrverbote und vor dem Hintergrund der Energiewende vor einer Ausweitung der Kapazitäten stehen und für den Arbeitsmarkt interessant sein müssen. Außerdem befürchtet der OB, der mit harten Bandagen an vielen Fronten geführte Dauerstreit könnte Bewerber für die Nachfolge des demnächst aus dem Amt scheidenden Technikvorstands Wolfgang Arnold abschrecken. Für diesen Posten will Kuhn eine bundesweite Suche starten, was die Chancen lokaler Interessenten, die sich bereits Hoffnungen machen, schmälert.
Die Chancen auf eine Befriedung sind allerdings gering, vor allem nachdem nun die von der Arbeitsdirektorin Sabine Groner-Weber vorgenommene drastische Kürzung der Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden und stellvertretenden SSB-Aufsichtsratschefs Klaus Felsmann vom Arbeitsgericht als rechtens anerkannt wurde und einigen freigestellten Kollegen dasselbe Schicksal droht. Neben der Rückstufung in eine deutlich niedrigere Entgeltgruppe – Felsmann erhält in Gruppe 8 statt 12 laut anfechtbarem Urteil 1778 Euro pro Monat weniger – erfolgt auch die Streichung von Pauschalen. Damit werden Regressforderungen gegen Groner-Webers Vorgänger Reinhold Bauer wahrscheinlich, der die höheren Einstufungen abgesegnet hatte. Wie es zu dieser Begünstigung kam, blieb in der Verhandlung unerwähnt. Beide Seiten erweckten nicht den Eindruck, an einer öffentlichen Debatte des Sachverhalts interessiert zu sein.
SSB-Vorstand muss Geld zurück zahlen
Befeuert wird der Konflikt, weil das Gericht auch Groner-Weber Vorhaltungen machte. Sie habe zu Unrecht zu viel gezahlte Beträge für ein halbes Jahr zurückgefordert. Das brachte einige Betroffene in eine prekäre Lage. Die Streichung der Überstundenpauschale könnte dazu führen, dass sich die Parteien nun noch häufiger vor Gericht treffen. Die freigestellten Betriebsräte erheben Anspruch auf Vergütung jeder einzelnen Überstunde, die sie nicht innerhalb eines Monats durch Freizeit ausgleichen können.
Beim Vorstand drangen sie damit bisher aber nicht durch, obwohl die Mehrarbeit protokolliert worden sei, wie Uwe Melzer betont, Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht, der den Betriebsrat und die freigestellten Betriebsräte vertritt. Die SSB hätten mit einem „pauschalen Ablehnungsschreiben in schikanöser Art und Weise“ Ansprüche auf Vergütung von Überstunden zurückgewiesen. Seine Mandantschaft würde förmlich in individualrechtliche Klagen getrieben, um ihre Bezahlung durchzusetzen. Alternativen wären unbezahlte Überstunden – oder die Einstellung der Betriebsratstätigkeit nach Ableistung der Wochenarbeitszeit, was wiederum pflichtwidrig wäre und ein Amtsenthebungsverfahren zur Folge haben könnte. Für Melzer ist es „geradezu perfide“, die Betriebsräte vor eine solche Wahl zu stellen. Die SSB vertreten die Auffassung, auch für freigestellte Betriebsräte könne die betriebsübliche Gleitzeitregelung von 6.30 bis 19.30 Uhr zugrunde gelegt werden, sie hätten also nicht 24 Stunden am Tag die Gelegenheit, ihre Aufgabe wahrzunehmen und daraus Überstundenansprüche abzuleiten. Für Mehrarbeit müssten zudem besondere Gründe vorliegen. Man sei aber an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert, heißt es auf StZ-Anfrage. Deshalb habe man bei der Güteverhandlung „ein möglichst einfaches Formular“ für die Dokumentation berechtigter Überstunden vorgeschlagen. Für Melzer ist es bezeichnend, dass dieser Vorschlag von der SSB-Anwältin vor Gericht unterbreitet wurde und nicht von der Geschäftsführung. Diese hatte Thomas Asmus zuvor mitgeteilt, sollte der Betriebsrat Interesse an einer verbindlichen Klärung der Rechtsfrage haben, „ist Ihnen als ehrenamtlicher Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit sicherlich der prozessuale Weg hierzu bekannt“.
OB Kuhn fordert ein Ende des Streits
Es mangelt nicht an strittigen Themen, vor allem im Bereich der Arbeitsorganisation, was Aufsichtsratschef Kuhn besonders ärgert, weil er sich nicht nachsagen lassen will, unter ihm würde die Belegschaft krankgespart. Ein Vorwurf lautet, die Umläufe der Linien seien oft zu eng getaktet. Das führe in der Staustadt zu Stress im Betrieb, und bei Wenden bleibe für Fahrer oft keine Zeit, um zur Toilette zu gehen. Die Verhandlungen darüber, wie auch über die aus Betriebsratssicht unannehmbare Forderung nach Einführung einer automatisierten Genehmigung von Fahrplänen, müssen vor einer Einigungsstelle geführt werden. Die erste Sitzung fand statt, Inhalte sind wegen der Pflicht zur Geheimhaltung nicht bekannt, eine Einigung gab es noch nicht.
Wie vergiftet das Klima im Unternehmen ist, zeigt ein anonymes Schreiben einer Mitarbeiterin an OB Kuhn, das auch der StZ vorliegt. Darin wird dem Betriebsrat jetzt vorgeworfen, bis 2014 nicht rechtzeitig gegen einen Kollegen vorgegangen zu sein, der mindestens sieben Mitarbeiterinnen verbal und körperlich belästigt habe. Erst die im Oktober 2015 zu den SSB gestoßene Arbeitsdirektorin habe Unterstützung angeboten. Sabine Groner-Weber bestätigt, es treffe „leider zu, dass es in der SSB AG über einen nicht genau bekannten Zeitraum bis Ende 2014 Belästigungen von Kolleginnen gegeben hat“.
Belästigung von Mitarbeiterinnen
Betroffene Frauen hätten sich an eine Vertrauensperson gewandt. Der Verursacher sei seit Sommer 2016 nicht mehr im Unternehmen beschäftigt. Unerwähnt bleibt, dass dem Beschuldigten trotz Tatnachweis nicht fristlos gekündigt wurde, offenbar, weil die Frist dafür versäumt worden war. In dem anonymen Schreiben wurde Bezug auf den Umstand genommen, dass der Mann sich durch Krankschreibung selbst aus dem Verkehr gezogen, aber weiter an Aufsichtsratssitzungen teilgenommen hatte. Ein Zusammenhang mit den von ihr initiierten Gehaltsanpassungen bei Betriebsräten gebe es nicht, betont Sabine Groner-Weber.
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