Streit in Baden-Württemberg Betreuung an Grundschulen: Losverfahren erhitzt Gemüter

Eine Runde malen – auch das soll bei der Ganztagsbetreuung an Grundschulen möglich sein. Foto: picture alliance/dpa/Uwe Anspach

Die Kommunen in Baden-Württemberg sind sauer, weil es zu wenig Geld für den Ganztagsausbau an Grundschulen gibt. Ein Losverfahren erregt die Gemüter. Was es bewirkt und was nicht.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Schon in zwei Jahren soll jeder baden-württembergische Erstklässler das Recht auf Ganztagsbetreuung an einer Grundschule haben. Wie der Rechtsanspruch organisiert und finanziert werden soll, steht noch in den Sternen. Aktuell sind die kommunalen Spitzenverbände auf der Palme. Ihr Vorwurf: Das Kultusministerium will die knappen Bundeszuschüsse für Investitionen in Höhe von 360 Millionen Euro im Losverfahren verteilen. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer spricht von einem „schlechten Scherz“, der Gemeindetag von einem „Offenbarungseid“. Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags Ralf Broß schreibt Kultusministerin Theresa Schopper, dass die vorgesehene Vergabe im Losverfahren bei all den Schulträgern, die nicht zu den glücklichen Gewinnern zählen, „keine Akzeptanz finden wird“.

 

Das Kultusministerium sieht sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Verlost wird laut den Beamten von Theresa Schopper nur die Reihenfolge, in der die Anträge bearbeitet werden. Ob ein Antrag bewilligt werde oder nicht, orientiere sich selbstverständlich an den Vorgaben der einschlägigen Gesetze und Verordnungen und nicht am Los. Indirekt seien die kommunalen Verbände überdies selbst schuld am Losverfahren, betonen die Ministerialen. Denn wissend, dass das Geld nicht reichen wird, haben sie im Vorfeld darauf gedrungen, dass alle Anträge, die die Schulträger vor und am Stichtag – dem 22. April – einreichen, einheitlich auf den 22. gestempelt werden.

Fördermittel für Ganztagsbetreuung: Empörung teils taktisch motiviert

Diese Tatsache hebelt das sogenannte Windhundverfahren aus, das stets angewandt wird, wenn die Fördersumme geringer ist als die beantragten Zuschüsse. Dann kommen die schnellsten Antragsteller in der Reihenfolge des Posteingangs zum Zug. Das wissen natürlich alle Beteiligten. Die Kommunalverbände wollten dem Vernehmen nach eigens verhindern, dass die Antragsteller am Stichtag vor der Tür kampieren müssen, um bei der Abgabe Ihrer Antragsbriefe schneller zu sein als die Konkurrenz. Die Empörung über das Losverfahren ist deshalb zu guten Teilen taktisch motiviert. Sie zielt auf die Verhandlungen über den Doppelhaushalt 2025/26, wo die Weichen für den Ausbau der Ganztagsangebote gestellt werden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Zentrale Rolle bei Ganztagsbetreuung Foto: dpa/Marijan Murat

Auch die Landesregierung taktiert. Das Kultusministerium versucht sich beim Rechtsanspruch aktuell einen ganz schlanken Fuß zu machen und zieht sich darauf zurück, dass für dieses noch von der großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel beschlossene Projekt ja die Jugendhilfe zuständig sei – also die Kommunen. Dabei weiß man natürlich auch im Hause Schopper, dass das Hilfskonstrukt mit der Jugendhilfe – auch mit der Zustimmung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann – gewählt wurde, damit der Bund überhaupt Geld für den Rechtsanspruch geben kann, obwohl die Zuständigkeit für die Schulen eigentlich bei den Ländern liegt. Insofern ist die Zuständigkeit der Jugendhilfe formal-organisatorisch zu sehen, inhaltlich sind Betreuungsangebote für Grundschüler natürlich eine schulpolitische Frage.

Kretschmanns Einsatz und die Diskontinuität

Überhaupt hat Kretschmann eine zentrale Rolle gespielt, dass der Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule überhaupt realisiert wird. Tatsächlich hat er von Anfang an für eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund gekämpft. Als die schwarz-rote Koalition die nicht gewährte, lehnte der Bundesrat das Gesetz auch mit den Stimmen Baden-Württembergs ab und rief den Vermittlungsausschuss an. Nur durch Kretschmanns wiederholte Intervention kam es schließlich am allerletzten Termin vor der Bundestagswahl noch zu einem Vermittlungsverfahren. Ohne eine Einigung dort wäre der Rechtsanspruch beerdigt gewesen und zum Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität anheim gefallen.

Bei den Betriebskosten setzte Kretschmann Anfang September 2021 eine deutliche Erhöhung der Bundesförderung von gut 900 Millionen auf 1,3 Milliarden jährlich ab 2030 durch. Bei den Investitionszuschüssen, um die es aktuell geht, blieb der Bund jedoch bei der zugesagten Summe von 3,5 Milliarden Euro. Kretschmann feierte die Aufstockung damals als große Errungenschaft. „Es ist ein Erfolg für Länder und Kommunen, die diesen Rechtsanspruch nun sauber finanzieren können“, lobte Kretschmann.

Heute stuft er es offenbar als Pyrrhussieg ein. Jedenfalls hat er sich in Landespressekonferenzen schon mehrmals beschrieben als den Ministerpräsidenten, „der bis zum Schluss gegen diesen Rechtsanspruch gekämpft hat“. Wie es im Land jetzt weiter geht, ist offen. Der Gemeindetag hält den Rechtsanspruch für „nicht haltbar“ und fordert seine Rücknahme beziehungsweise Verschiebung. Der Städtetag schlägt einen Fünfjahresplan mit etwa 200 Millionen Euro Landesmitteln jährlich vor. Der Landkreistag pocht unter anderem wegen der Finanznöte bei der Ganztagsbetreuung auf ein Nothilfepaket schon für 2024.

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