Der geschasste Brandenburger AfD-Chef Andreas Kalbitz siegt vor dem Berliner Landgericht und darf im Bundesvorstand mitarbeiten.

Berlin/Potsdam - Das Berliner Landgericht hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz am Freitag für unzulässig erklärt. Damit kann Kalbitz seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben, wie das Gericht erklärte. Der 47-jährige Kalbitz war bis zur Annullierung seiner Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand Landesparteichef und Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag. Zwischenzeitlich wurde die Partei von seinen Stellvertretern Birgit Bessin und Daniel Freiherr von Lützow geführt. Die Landtagsfraktion hatte eigens ihre Geschäftsordnung geändert, damit Kalbitz auch als parteiloser Abgeordneter Mitglied bleiben konnte.

 

Schwere gegenseitige Vorwürfe

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe. In der Verhandlung am Freitag haben sich die Kontrahenten schwere Vorwürfe gemacht. Der Anwalt des Parteivorstands, Joachim Steinhöfel, beharrte auf der Auffassung, dass Kalbitz die Mitgliedschaften verschwiegen habe. Kalbitz hatte stets behauptet, nicht Mitglied der HDJ gewesen zu sein. Inzwischen liegt in dem Verfahren eine Eidesstattliche Versicherung vor. „Entweder das Bundesamt für Verfassungsschutz sagt die Unwahrheit oder die Eidesstattliche Versicherung von Kalbitz ist falsch. Einen dritten Weg gibt es nicht, einer hat sich strafbar gemacht“, sagte Steinhöfel am Rande der Verhandlung.

Kalbitz Anwalt Andreas Schoemaker hatte dem Gericht eine weitere Eidesstattliche Versicherung vorgelegt. Sie stammt von dem vorbestraften ehemaligen Rechtsextremisten und HDJ-Bundesführer Sebastian Räbiger. Dem Anwalt zufolge macht Räbiger darin deutlich, dass es sich bei jener Liste, auf die der Verfassungsschutz sich bezieht, um keine Mitgliederliste handele. Darauf seien auch Interessenten, Anwärter und Käufer des Jahreskalenders der HDJ geführt worden. Der Anwalt der Partei betonte: „Wir tun hier so, als ob es sich um einen Kleingartenverein handelt, es ist aber eine Organisation, die Treue zur Waffen-SS schwört.“