Nachdem sich zwei Gerichte mit dem Moscheestreit befasst haben, wird er nun vielleicht doch außergerichtlich gelöst. Dazu haben die Stadt Leinfelden-Echterdingen und der muslimische Verein VKBI schon mehrere Gespräche geführt.
Obwohl sich schon zwei Gerichte mit dem Streit um dem Weiterbau der Moschee in Oberaichen beschäftigt haben, die Situation mehr als verfahren war, sprechen der Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) und die Stadt Leinfelden-Echterdingen wieder miteinander. Laut Oberbürgermeister Roland Klenk hat es zwei Gespräche gegeben, weitere sind anberaumt. Auch wenn es noch keine Lösung gebe, haben „beide Seiten eigentlich kein Interesse daran, jetzt unbedingt noch einen BGH-Prozess anzufügen“, sagt Klenk unserer Zeitung.
Der VKBI hatte Revision gegen das Urteil des Stuttgarter Oberlandesgericht eingelegt. Dieses hatte den Verein dazu verpflichtet, das Erbbaurecht für das Grundstück an der Wilhelm-Haas-Straße zurück an die Kommune zu übertragen. Der Wunsch der Muslime, das Eigentum für den Moscheebaugrund zu erhalten, wurde abgewiesen. Das Berufungsgericht hatte im Ergebnis die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts bestätigt. Der VKBI muss demnach auch die Kosten der beiden Gerichtsverfahren tragen.
Bis Mitte Januar haben die Muslime Zeit, ihre Revision am Bundesgerichtshof zu begründen. Diese Frist kann verlängert werden. „Die Stadt hat signalisiert, dass sie einer Verlängerung der Frist zustimmen könnte“, sagt Klenk. Und: „Wir sind entschlossen diese Zeit zu nutzen.“ Ziel der beiden Prozesse sei es gewesen, wieder ins Eigentum zu kommen, und zu bleiben. Nun möchte die Stadt den Erbpachtvertrag anpassen oder einen neuen schließen, „um über das um ein Drittel kleinere Grundstück verhandeln zu können“. „Das haben wir uns erstreiten müssen“, sagt der Rathauschef. Erst durch die beiden Instanzen sei beim VKBI ein Nachdenken entstanden. Er habe sich schon immer gewundert, wie ein recht kleiner Verein die Baukosten und auch die Verfahrenskosten aufbringen kann, fügt er an.