Streit mit dem Ludwigsburger Tierheim Ist der Kampf um Dackelmädchen Lola verloren?

Im Sommer war Maria Tiepner-Halliger noch optimistisch gewesen, die Dackeldame zurückzubekommen. Foto: Werner Kuhnle

Maria Tiepner-Halliger wollte mit einer Klage das Dackelmädchen Lola zurückbekommen, das ihr nach fast einem Jahr in ihrer Familie wieder weggenommen worden war. Doch vor Gericht zählten weder ihre Verzweiflung noch die Vorgeschichte, nur die Rechtslage.

Ludwigsburg: Sabine Armbruster (sar)

So viel Verständnis für eine verzweifelte Klägerin ist vor Gericht selten. Nicht nur die Rechtsreferendarin, die in Gegenwart einer Richterin die Güteverhandlung leitete, auch der Anwalt des beklagten Ludwigsburger Tierheims äußerte viel Verständnis für die Klägerin Maria Tiepner-Halliger, die mit dem Gang vor Gericht das Dackelmädchen Lola zurückhaben wollte. Das Tier hatte fast ein Jahr lang in ihrer Familie gelebt und war ihr dann doch wieder weggenommen worden.

 

Aber alles Verständnis nützte nichts, am Ende entschied die Rechtslage. Und die besagt: Da sich die Hündin nicht mehr im Eigentum des Tierheims befindet, kann dieses auch nicht auf Herausgabe verklagt werden. Auf Anraten des Gerichts und nach Besprechung mit ihrem Anwalt entschied Tiepner-Halliger dann schweren Herzens, die Klage zurückzunehmen.

Vorausgegangen war der Güteverhandlung vor dem Ludwigsburger Amtsgericht ein langer und nervenzehrender Streit um die Dackelhündin. Minutiös hat Tiepner-Halliger, die im Rems-Murr-Kreis lebt, in einem dicken Ordner alles aufgelistet und Sprachnachrichten auf ihrem Handy gespeichert, um die ganze traurige Geschichte zu rekonstruieren, die in der Verhandlung aber nur kurz zur Sprache kam.

Am 12. November 2021 wurde der Pflegevertrag zwischen dem Tierheim Ludwigsburg und Tiepner-Halliger geschlossen. Die Hündin, die Gegenstand des Vertrags war, lebte damals nicht im Tierheim, sondern im Rems-Murr-Kreis als Pflegehund bei Jutta Hauser (Name geändert), einer Frau, die früher selbst ein Tierheim leitete und weiterhin privat Tiere bei sich aufnimmt. „Sie hatte keine Kapazität mehr und hat den Dackel deshalb weitergegeben“, erklärte der Rechtsanwalt des Tierheims vor Gericht.

Ein abgekartetes Spiel?

Im Pflegevertrag war auch eine Kastrationspflicht festgehalten – von der Tiepner-Halliger nicht sonderlich begeistert war. Dennoch, so erklärte sie, wäre sie „um des lieben Friedens willen“ dazu bereit gewesen. Aber aus verschiedenen Gründen kam es nicht zur Kastration – weshalb Hauser die Dackelhündin, die sie selbst Emma nannte, wieder abholte. Laut Tiepner-Halliger unter dem Vorwand, sie bringe sie zur Kastration und danach wieder zurück. Letzteres bestritt der Tierheim-Anwalt. Fest steht: Der Dackel wurde mittlerweile vom Tierheim an Jutta Hauser übereignet, und die ist in den Raum Köln umgezogen.

Aus Sicht von Tiepner-Halliger war das Ganze „ein abgekartetes Spiel“. Hauser habe die Dackeldame von Anfang an für sich haben wollen und nur wegen des geplanten Umzugs zwischenzeitlich anderswo unterbringen wollen. Jutta Hauser wiederum sagte in einem früheren Gespräch gegenüber unserer Zeitung, Tiepner-Halliger sei unfähig, einen Hund zu halten. Ihre Begründung: Die Hündin sei trotz einer entsprechenden Klausel im Vertrag nicht kastriert worden.

Strittiges Thema Kastration spielte keine Rolle

Was in der Verhandlung deutlich wurde: Ursula Gericke, die Leiterin des Ludwigsburger Tierheims, hat sich offenbar voll auf das verlassen, was sie von Hauser zu hören bekam. Der Rechtsanwalt des Tierheims sagte, Gericke habe überhaupt keine Zeit, sich um jeden einzelnen Hund zu kümmern. Außerdem müssten Tierheimhunde immer kastriert werden, um eine Vermehrung zu verhindern, und das sei gerade bei einem Rassehund nötig. „Da muss eine Züchtung ausgeschlossen sein.“

Im Gegensatz zu dieser Auffassung haben einige Gerichte Kastrationsklauseln wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für ungültig erklärt. Das ist dem Tierheim auch durchaus bewusst, wie eine Mitarbeiterin hinter vorgehaltener Hand einräumte. Man dürfe eine Kastration gar nicht vorschreiben, auch wenn das so im Vertrag stehe. Letzten Endes spielte das aber alles keine Rolle. Ausschlaggebend für den Fall war nur, dass die Dackeldame nicht mehr dem Tierheim gehört – und dass die Kündigung des Pflegevertrags mit Tiepner-Halliger ohne Angabe von Gründen rechtens war.

Die Kastrationspflicht und was Gesetz und Rechtssprechung dazu sagen

Gesetz
 Eine Kastration gilt im Tierschutzgesetz als Amputation. Diese ist verboten – mit Ausnahmen: wenn der Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist, zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung – oder wenn nur so eine weitere Haltung, etwa im Tierheim, möglich ist. Für Haushunde gilt diese Ausnahme nicht. Generell schreibt das Gesetz vor, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

Gerichtsurteile
 Das Amtsgericht Alzey (Rheinland-Pfalz) und das Amtsgericht Grimma (Sachsen) haben eine Klausel über eine zwingend vorzunehmende Kastration in einem „Tierheimvertrag“ für unwirksam erklärt.

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