Kratzer im Parkett, rauchvergilbte Decken, von Dübellöchern übersäte Wände: Bei so mancher Mietwohnung stellt sich die Frage, was erlaubt ist – und was nicht. Eine Übersicht.

Stuttgart - Wenn eine Mietwohnung an den Vermieter zurückgegeben werden soll, gibt es immer wieder Diskussionen über deren Nutzung und die Folgen. Vor allem stellt sich die Frage, ob die Schwelle zur Beschädigung überschritten wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu festgestellt, dass Mietern „die Art und Weise, in der sie ihre Wohnung nutzen“, selbst überlassen ist. Der Vermieter darf keine Vorschriften machen. Dennoch sollten Mieter umsichtig sein. Schlagen sie trotz einer Abmahnung durch den Vermieter weiter über die Stränge, so kann es über die Unterlassungsklage bis hin zur Kündigung des Mietvertrages gehen.