Es geht heftig zur Sache zwischen der französischen Regierung und Google. Paris rüttle an Existenzgrundlage des Unternehmens, so der Vorwurf. Frankreichs Kulturministerin rügt hingegen „erstaunliche Methoden“ des Internet-Giganten. Anlass des Streits sind Pläne der Regierung, Google für Medienverweise zur Kasse zu bitten.

Paris - Es ist nicht das erste Mal, dass eine französische Regierung und der amerikanische Suchmaschinengigant Google aneinandergeraten. Aber diesmal geht es besonders heftig zur Sache. Beide Seiten fahren schweres Geschütz auf. Google beschuldigt die Pariser Regierung, an der Existenzgrundlage des Unternehmens zu rütteln. Frankreichs Kulturministerin Aurélie Filipetti rügt „erstaunliche Methoden“, zu denen der Internetkonzern greife, und hebt eine davon als besonders erstaunlich hervor: „Drohungen auszustoßen“ nämlich. Das sei nicht die richtige Art, mit einer demokratisch gewählten Regierung zu diskutieren, findet die Ministerin.

 

Anlass des Schlagabtauschs sind Pläne der Regierung, Google für die zumal bei Google News gängigen Verweise auf Online-Inhalte französischer Medien zur Kasse zu bitten. Ein vom Kulturministerium ausgearbeiteter Gesetzentwurf zum Schutz geistigen Eigentums sieht vor, von Suchmaschinen gereichte Links auf französische Pressebeiträge zu zählen und gesammelt in Rechnung zu stellen. Sollte ein Unternehmen der Zahlungspflicht nicht nachkommen, muss es mit Geldbußen bis zu 300 000 Euro rechnen. Denjenigen, die das Säumnis zu verantworten haben, droht Gefängnis bis zu drei Jahren.

Google stellte Medienboykott in Aussicht

Sollte das Vorhaben Wirklichkeit werden, ginge Frankreich auf dem Gebiet des Leistungsschutzrechts weiter als Deutschland. Ende August hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf gebilligt, der Links von der Zahlungspflicht ausnimmt. Allein die Verwertung von Presse-Inhalten auf Websites soll laut der „Lex Google“ genannten Regelung zum Schutz geistigen Eigentums kostenpflichtig sein.

Gedroht hat Google-France in der Tat, zunächst in einer an mehrere Mitglieder des französischen Kabinetts gerichteten Mail und später dann, als deren Inhalt durch Indiskretionen an die Öffentlichkeit drang, auch in einer Presseerklärung. Der Internetkonzern stellte einen Boykott französischer Medien in Aussicht.

Ob die geplante Abgabe auf Presse-Links für Google „verheerende Folgen“ hätte, wie dies der Konzern versichert, darf angesichts eines in Frankreich auf anderthalb Milliarden Euro gestiegenen Jahresumsatzes bezweifelt werden. Verheerende Folgen hätte aber sicherlich ein Boykott französischer Presse-Websites. Sie verdanken Google monatlich vier Milliarden Klicks. „Wenn Suchmaschinen nicht mehr auf unsere Websites verweisen, dann können wir sie gleich zumachen“, räumt Marc Feuillée ein, Vorsitzender des Verbands der Tageszeitungsverleger (SPQN) und Generaldirektor des „Figaro“.

Scheitern die Verhandlungen, folgen juristische Schritte

Feuillée setzt auf eine gütliche Einigung mit Google – nicht ohne dem Kontrahenten für den Fall eines Scheiterns ebenfalls Übles in Aussicht zu stellen. Sollte man sich am Verhandlungstisch nicht näherkommen, werde man juristische Schritte einleiten und „Google wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung“ belangen, kündigte Feuillée an.

Rückendeckung erhält der Vorsitzende des Verlegerverbands von Laurent Joffrin. Der Chefredakteur des Wochenmagazins „Le Nouvel Observateur“ wirft Google „Zynismus“ vor. Der amerikanische Multi, der sich als Anwalt des Rechts auf Information zu gebärden pflege, drohe nun damit, Nutzern Informationen vorzuenthalten, schreibt Joffrin.

Die Ankündigung des Verlegerverbands, Google notfalls wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Position vor den Kadi zu zitieren, dürfte in den Vorstandsetagen des Konzerns kaum große Unruhe auslösen. Die im Mai abgewählte rechtsbürgerliche Regierung, die jahrelang vergeblich versucht hatte, die von Google in Frankreich erzielten Werbeeinnahmen zu besteuern, hatte ebenfalls damit gedroht. Zur Tat geschritten war sie nicht. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage seien gering, hatten Rechtsberater wissen lassen.